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Berlin: Opfer verteidigt Täter: Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung für einen Wachmann

Peter B. ist 40 Jahre alt und von Beruf Steinsetzer.

Peter B. ist 40 Jahre alt und von Beruf Steinsetzer. Wie es dazu kam, dass der nahezu gehörlose Mann, der auch psychische Probleme zu haben scheint, ausgerechnet Wachschützer werden konnte, ist nur ein Aspekt seines Kriminalfalles. Am Dienstag musste sich B. wegen sexueller Nötigung vor dem Landgericht verantworten.

Die eigentliche Tat, die Peter B. gleich zu Prozessbeginn eingeräumt hatte, liegt erst knapp zwei Monate zurück. Am 12. Juni dieses Jahres hatte er in seiner Eigenschaft als Wachdienstangestellter die leitende Angestellte Susanne Ö. unter dem Vorwand, dass er eine Tablette gegen Sodbrennen benötige, in ihrem Büro aufgesucht. Dort zwang der Vater von acht Kindern dann die Frau mit vorgehaltener Gaspistole, sich zu entkleiden. Als er schließlich versuchte, die 37-Jährige zu vergewaltigen, rief sie um Hilfe. Peter B. liess von seinem Vorhaben ab und entschuldigte sich.

Das Urteil von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung fiel gestern nur deshalb so milde aus, weil Peter B. nicht nur geständig war, sondern das Gericht auch davon überzeugen konnte, dass ihm der Angriff auf die Frau ausserordentlich Leid tat. "Ich weiß wirklich nicht, wie es dazu kommen konnte", erklärte er sichtlich erschüttert. Er habe in der Nacht zuvor nicht schlafen können, weil er sich zu viele Sorgen gemacht habe. Erst knapp drei Wochen zuvor habe er die Stelle als Wachmann angetreten. Seinem Arbeitgeber hatte er nicht nur verschwiegen, dass er mehrfach, wenn auch geringfügig vorbestraft war, sondern auch, dass er in Folge einer in der Kindheit erlittenen Hirnhautentzündung praktisch taub war.

Der Arbeitgeber hatte ihn aufgefordert, "ordentlich Überstunden zu machen", damit er bei seinem Stundenlohn von nur 9 Mark auf "sein Geld" komme. Nun fürchtete er um seine Stelle. Außperdem hatte er am Tag der Tat die von seinem Hausarzt verordneten Psychopharmaka nicht eingenommen.

Das wollte der Vorsitzende Richter nicht als Entschuldigung gelten lassen. "Sie haben die Aufgabe, die Leute zu beschützen, und dann machen sie so was!" hielt er dem Angeklagten vor. Doch auch die als Zeugin vernommene Susanne Ö., bestätigte in ihrer Aussage, dass B. während des Vorfalls einen sehr verwirrten Eindruck gemacht habe. "Wie jemand, der neben sich steht", sagte die Frau. "Als ich dann um Hilfe rief, hatte ich das Gefühl, dass irgendetwas bei ihm wieder eingerastet ist."

Dennoch beantragte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dem mochte sich die als Nebenklägerin auftretende Susanne Ö. nicht anschließen. "Mir kommt es nicht darauf an, dass der in den Knast kommt. Ich will, dass der Mann eine Therapie macht."

mura

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