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Berlin: Opposition knurrt Rot-Rot an: Neues Hundegesetz für die Katz’

Grüne gegen Rasselisten / Tierschützer: Chips sind sinnlos ohne Meldepflicht

Kaum hat die rotrote Koalition ihren Entwurf für ein Hundegesetz vorgestellt, gehen Opposition und Tierschützer schon mit Kritik und Bedenken auf sie los: Übereinstimmend halten die Experten von CDU, FDP und Grünen es für falsch, Kampfhunderassen auf einer Liste als gefährlich einzustufen und nur diese dann generell an die Leine zu legen. „Auch andere Hunde beißen“, heißt es bei den Grünen: Sie fordern einen Hundeführerschein „für Halter aller großen Hunde – sonst ist das Gesetz für die Katz’“.

Die von SPD und PDS geplante Chippflicht für alle neu angemeldeten Hunde und eine zugleich vorgesehene zwangsweise Haftpflichtversicherung aller Berliner Schnauzen werden hingegen grundsätzlich begrüßt. Doch auch hier gibt es Bedenken. „Der Chip macht nur Sinn, wenn jeder Tierarzt, der ihn einsetzt, die Daten des jeweiligen Hundes einem zentralen Register übermitteln muss“, sagt die Sprecherin des Tierheims Berlin, Carola Ruff. Eine solche Meldepflicht sei aber im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Die so genannten Mikrochips sind etwa reiskorngroß, werden einem Hund am Hals unter die Haut implantiert und strahlen nun mehr als zehn Jahre lang einen bestimmten Code aus, den jeder Tierarzt mit einem Lesegerät sofort erkennen kann. Die Chips sind nicht zu manipulieren und kaum entfernbar, ohne das Tier schwer zu verletzten. Deshalb könnte eine generelle Registrierung verantwortungslose Hundehalter erheblich bremsen. Flüchten sie, wenn ihr Hund zubeißt, nützt das gar nichts: Das Tier trägt auch die Identität des Besitzer unverkennbar am Leibe. Die Mini-OP kostet circa 30 Euro und hat nach Einschätzung von Experten nur einen Nachteil: Bisher gibt es bundesweit mehrere konkurrierende Register, denen die Veterinäre die Codes melden. Das müsste aus Sicht des Tierschutzvereines „einheitlicher sein“. Auch im Hinblick auf die zwangsweise Hundehaftpflichtversicherung meldet der Verein Bedenken an. Denn etliche Gesellschaften lehnen es nach seiner Erfahrung ab, als gefährlich geltende Rassen zu versichern. „In diesem Falle nützt das Gesetz überhaupt nichts.“

Wie berichtet, will die Koalition mit dem Gesetz die bisherige Hundeverordnung juristisch besser absichern. Auch diese schreibt bereits für zwölf als besonders gefährlich eingestufte Rassen einen Leinen- und Maulkorbzwang vor. Nun sollen die Rasselisten im Gesetz übernommen werden. Außerdem müssen sich die Halter von Staffordshire & Co weiterhin einem Sachkundetest unterziehen. 15 Fragen enthält die theoretische Prüfung, im praktischen Teil muss der Halter zeigen, dass sein Hund gehorcht. cs/kf

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