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Berlin: Pädophilen-Urteil: Revision noch offen Kinderschänder könnten Haftstrafe als Freigänger verbüßen

Das Urteil gegen die beiden Kinderschänder Ilja S. (44) und Alfred B.

Das Urteil gegen die beiden Kinderschänder Ilja S. (44) und Alfred B. (41) ist nach Auffassung der Anklägerin „nicht besonders milde“. Sie habe nach den am Donnerstag verhängten Strafen von drei und zweieinhalb Jahren Haft keine Rechtsmittel empfohlen, sagte gestern Staatsanwältin Dietlind Biesterfeld. Die abschließende Entscheidung darüber, ob die Behörde das Urteil dennoch anfechten wird, müsse nun der zuständige Hauptabteilungsleiter treffen.

„Man muss die sehr wichtigen Geständnisse der beiden Männer berücksichtigen“, sagte Biesterfeld. Zudem sei bei den Taten keine Gewalt im Spiel gewesen. Die acht betroffenen Jungen hätten im Ermittlungsverfahren auch den Eindruck hinterlassen, dass sie nicht zu Lasten der Männer aussagen würden. Aufgrund der Geständnisse der Angeklagten war den Kindern, die einen großen Teil ihrer Freizeit mit den beiden Männern verbracht hatten, eine Aussage vor Gericht erspart geblieben.

Der einschlägig vorbestrafte Mathematiker S. und der Computertechniker B. sind bis zum Strafantritt auf freiem Fuß. Wenn sie freiwillig erscheinen, können sie als so genannte Selbststeller auf einen offenen Vollzug hoffen. Das aber erfolgt nicht automatisch und sofort. „Die werden erst einmal weggeschlossen, die laufen nicht gleich frei rum“, sagte Justizsprecherin Andrea Boehnke. Bei allen Selbststellern werde innerhalb der ersten zwei Wochen geprüft, ob sie für den offenen Vollzug geeignet sind. „Für Sexualstraftäter gibt es besondere Prüfungen“, betonte die Sprecherin.

S. und B. hatten in einer Wohnung in Mitte Kinder sexuell missbraucht, die sie zuvor auf Sportplätzen angesprochen hatten.

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