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Paketkontrolle: Sind die Vorschläge umsetzbar?

Der Bildungssenator hat viele Vorschläge gemacht – aber sind sie auch umsetzbar?

Mit einer Fülle von Vorschlägen will der Bildungssenator die Schulen verbessern. Im Folgenden werden einige Punkte auf ihre Umsetzbarkeit untersucht.

OFFENE INSPEKTIONSBERICHTE

Alle fünf Jahre werden Berlins Schulen inspiziert. Bisher konnten sie selbst entscheiden, ob sie die Ergebnisse veröffentlichen. Die neue Veröffentlichungspflichtsoll nicht rückwirkend gelten, sondern für künftige Inspektionen. Gegen die praktische Umsetzung spricht nichts.

VERÖFFENTLICHTE LEISTUNGSDATEN

Die Ergebnisse des Abiturs, des Mittleren Schulabschlusses und der Vergleichsarbeiten sollen künftig in den Schulporträts zu lesen sein. Vorbehalte gibt es besonders gegen die Veröffentlichung der Vergleichsarbeiten in Klasse 3 und 8. Befürchtet wird, dass die Ergebnisse weniger von der Leistungsfähigkeit der Schüler abhängen als davon, wie stark die Lehrer auf den Test hinarbeiten („teaching to the test“). Zudem wird befürchtet, dass manche Lehrer während des Tests Tipps geben, um das Ergebnis zu verbessern. Gemutmaßt wird auch, dass Lehrer beim Eingeben der Resultate mogeln könnten. Deshalb wird erwogen, externe Institute für die Aufgabe heranzuziehen.

BUSSGELD FÜRS SCHWÄNZEN

Zöllner schlägt vor, gegen Eltern ein Bußgeld von 50 bis 150 Euro zu verhängen, wenn ihre Kinder häufig unentschuldigt fehlen. Dies erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand in den Bezirken, Neukölln praktiziert es aber schon. Schwieriger wird es für die Schulen, die die Eltern täglich über fehlende Schüler benachrichtigen sollen. Das ist nur machbar, wenn das Schulsekretariat auskömmlich besetzt ist, was nicht viele Schulen von sich behaupten können.

FLEXIBLE PERSONALMITTEL

Wenn Schulen wenig Unterrichtsausfall haben, soll es ihnen ermöglicht werden, ihr gesamtes Personalkostenbudget (PKB), das für Vertretung gedacht ist, für Projekte auszugeben. Andersherum soll es ihnen untersagt werden, PKB-Mittel für andere Zwecke auszugeben, wenn viel Unterricht ausfällt. Dies gilt als machbar. Kaum umsetzbar dürfte die Idee sein, Schulen die PKB-Mittel zu streichen, wenn sie mehr Lehrer als rechnerisch nötig haben, denn diese Ausstattungsdaten ändern sich ständig.

FORTBILDUNGSZWANG FÜR LEHRER

Alle Lehrer sollen verpflichtet werden, sechs Doppelstunden pro Jahr Fortbildungen zu besuchen. Dies wird allgemein befürwortet, allerdings mangelt es an ausreichenden guten Angeboten. Hier muss Zöllner erheblich nachbessern, um sein Ziel – einen qualitativ besseren Unterricht – auch wirklich zu erreichen.

ARBEIT AM GRUNDWORTSCHATZ

Alle Schulen sollen sicherstellen, dass ihre Schüler über einen bestimmten Grundwortschatz verfügen. Hierzu gab es bisher keine einheitlichen Vorgaben. Dagegen spricht nichts, allerdings muss es passende Lehrbücher geben.

BESSERE SCHULLEITER UND SCHULRÄTE

Alle Lehrer, die eine Schule leiten wollen, müssen sich zunächst qualifizieren, um sich auf eine entsprechende Stelle bewerben zu können. Hierzu gibt es bereits entsprechende Angebote – etwa an der Universität Potsdam. Schlechte Schulleiter anderen Funktionen zuzuführen, ist wegen des Beamtenrechts schwieriger. Dieser Vorschlag steht und fällt mit den Personalführungskompetenzen der Schulräte, die ebenfalls nicht alle als Idealbesetzung gelten. Bei diesem Problem soll eine „Steuerungsgruppe“ weiterhelfen. Ein zähes und langwieriges Unterfangen. sve

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