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Pariser Platz: Stiftung Denkmalschutz Berlin wehrt sich gegen Vorwürfe

Vorstandsvorsitzender de Maizière: Behauptungen erfüllen Tatbestand der Verleumdung,

Die Stiftung Denkmalschutz Berlin wehrt sich gegen Vorwürfe, ihre Arbeit sei intransparent, und Einnahmen durch Plakatwerbung sowie Spenden seien nicht in vollem Umfang der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zugute gekommen. In diesem Zusammenhang denkt die Stiftung auch über rechtliche Schritte gegen die Abgeordnete Claudia Hämmerling (Bündnis90/Die Grünen) nach. „Wir prüfen einen Strafantrag“, sagte Lothar de Maizière, der Vorstandsvorsitzende der Stiftung am Montag.

Die Abgeordnete hatten zuletzt in der vergangenen Woche Vorwürfe gegen die Stiftung erhoben (wir berichteten). So seien nur die Hälfte der Werbeeinnahmen tatsächlich in die Instandsetzung der Gebäude – unter anderem das Brandenburger Tor – geflossen. „Das ist nachweislich unwahr“, sagt de Maizière. Er erinnerte an die jährliche Überprüfung der Stiftung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und die Prüfung durch Transparancy International – nie sei etwas beanstandet worden. „Die Behauptungen von Frau Hämmerling erfüllen den Tatbestand der Verleumdung“, so de Maizière.

Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt wegen eines Kopplungsgeschäfts mit Werbeflächen am Pariser Platz und der geplanten Sanierung des Poststadions. Sämtliche in diesem Zusammenhang genannten Zahlen über die Höhe möglicher Werbeerlöse, über Zahlungen und Zahlungsversprechen des Werbepartners der Stiftung Denkmalschutz wies die Stiftung noch einmal mit Nachdruck zurück. Die von der Abgeordneten Hämmerling zitierten Insiderinformationen stammten allesamt von einem Konkurrenten des Werbeunternehmens mit dem die Stiftung zusammenarbeitet.

Die Stiftung Denkmalschutz streitet sich aber nicht nur wegen der Werbeflächen am Pariser Platz, sondern auch um die Werbesegel, die sie als Gegengeschäft für die Sanierung des Strandbades Wannsee in der Stadt aufstellen durfte. Das Bezirksamt Mitte verlangt, wie berichtet, dass diese Segel verschwinden, weil der Zeitraum für die Aufstellung abgelaufen sei. Die Stiftung sollte, wie berichtet, 50 solcher Segel für die Dauer von 36 Monaten aufstellen dürfen.

Wegen aufwändiger Genehmigungsverfahren habe die Aufstellung aber erst sehr viel später erfolgen können. „Wir streiten uns jetzt um die Frage, wann die Frist beginnt zu zählen – vom Zeitpunkt der Genehmigung oder vom Zeitpunkt der tatsächlichen Aufstellung der Segel“, sagt de Maizière. oew

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