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Parkscheibe auf der Ablage eines Pkw.

© Andreas Klaer

Parken vor Aldi & Co.: Die Parkplatz-Falle vor dem Supermarkt

Auf Privatparkplätzen zu parken kann teuer werden, sogar sonntags. Kennt man auch in Berlin und Brandenburg. Ein Potsdamer hat sich nun gewehrt.

Es war ein Spiel des VfL Potsdam, das sich Marc Liebscher in der MBS-Arena ansehen wollte. Er war mit seinem Wagen gekommen und stellte ihn auf dem nahen Parkplatz von Aldi in der Zeppelinstraße ab. Der Supermarkt war geschlossen, der Parkplatz fast komplett leer, keine Schranke hinderte ihn an der Einfahrt.

Erst zwei Wochen später kam die böse Überraschung per Post. Das Unternehmen Park & Control, das zum Parkplatz-Riesen Apcoa gehört, beziehungsweise die von ihr beauftragte SFG Forderungsmanagement sandte ihm eine Mahnung: Er habe auf dem Aldi-Parkplatz gestanden und keine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt. Deshalb müsse Liebscher innerhalb von zehn Tagen 52,63 Euro überweisen – 30 Euro Vertragsstrafe plus 17,50 Euro Inkassovergütung und 5,10 Euro für die Kosten der Halteranfrage.

Supermärkte sehen sich im Recht

Marc Liebscher wurde stutzig – nicht zuletzt in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt: Dass er mit Park & Control einen Vertrag eingegangen war, hatte er gar nicht realisiert. Tatsächlich ist das Geschäftsmodell von Firmen wie Park & Control relativ neu. Sie schließen einen Vertrag mit dem jeweiligen Supermarkt und dürfen den Parkplatz, ein Privatgrundstück, bewirtschaften. In Potsdam hat Park & Control Verträge mit sieben Supermärkten, darunter Aldi an der Zeppelinstraße oder Edeka Franeck in der Rudolf-Breitscheid-Straße.

Aus Sicht der Supermärkte geht es darum, unrechtmäßiges Parken zu verhindern. Viele Parkflächen würden missbräuchlich genutzt – etwa für Park-and-Ride, so eine Edeka-Sprecherin auf Anfrage. „Somit stehen deutlich weniger Parkplätze für unsere Kunden zur Verfügung.“ Ähnlich argumentiert der Sprecher von Aldi-Nord. Und von beiden heißt es unisono: Wer einen Kassenzettel vorzeigen könne, müsse die Strafe ohnehin nicht zahlen. Den wenigsten Kunden dürfte das allerdings bislang bekannt sein.

Parkschild an Supermarkt mit Parkordnung, die kleingedruckt enthält, dass man eine Parkscheibe nutzen muss.
Das Kleingedruckte lesen!

© Tsp

Marc Liebscher glaubt, dass aus „totem Kapital“ Profit geschlagen werden soll: Die Supermärkte verpachten die Fläche an Firmen wie Park & Control. Diese wiederum leben davon, hohe Strafen von ahnungslosen Kunden einzutreiben – die einkaufen gehen, ohne eine Parkscheibe zu hinterlegen, oder sonntags parken.

Dreimal so teuer wie das Ordnungsamt

Stimmt nicht, heißt es vom gemeinsamen Sprecher von Apcoa und Park & Control. Park & Control sei als Dienstleister für den jeweiligen Eigentümer tätig, sagt er. „Es geht um den legitimen Schutz von Privateigentum.“ Ein Pachtvertrag liege nicht zugrunde. Was stattdessen in dem Vertrag steht, sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, dafür bitte er um Verständnis. Auf die Frage, warum die Strafen so hoch seien – 30 Euro ist schließlich dreimal so viel, wie vom Ordnungsamt verlangt wird – sagt der Sprecher: „Als Privatunternehmen müssen wir kostendeckend arbeiten.“ Die Strafzettel des Ordnungsamtes seien nicht kostendeckend, der Steuerzahler zahle drauf.

Dass das Vorgehen von Unternehmen wie Park & Control rechtens ist, bezweifelt Liebscher. Aus seiner Sicht kommt ein Vertrag zwischen Autofahrer und Parkraumbewirtschafter nur dann zustande, wenn das Schild groß genug ist und der Fahrer weiß, zu welchen Bedingungen er den Parkplatz bucht. Tatsächlich seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber so kleingedruckt, dass sie beim Einfahren in den Parkplatz unmöglich erfasst werden könnten. Und auch die Strafe hält Liebscher für zu hoch. Er rät Betroffenen, sich zu wehren. Er selbst schickte lediglich einen Brief an die SFG Forderungsmanagement, in dem er ankündigte, den Sachverhalt zu prüfen. Der Briefkopf seiner Anwaltskanzlei reichte offenbar aus, um das Unternehmen einzuschüchtern. Es machte einen Rückzieher.

Katharina Wiechers

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