Berlin : Parkgebühr im Fünf-Cent-Takt Uhren werden bis zum Jahresende umgestellt

26.08.2006 00:00 UhrVon -

Bis zum Jahresende werden die Automaten in den 30 Berliner Parkraumbewirtschaftungszonen auf eine kundenfreundlichere Bezahlung umgestellt. Das kündigte Staatssekretärin Maria Krautzberger (SPD) von der Stadtentwicklungsverwaltung auf einer Diskussionsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer an. Die neue Gebührenordnung hatte der Senat am 1. August beschlossen.Das bisherige 15-Minuten-Intervall brachte wegen der häufigen Überbezahlung oft Ärger. Künftig gilt nach der ersten Viertelstunde ein Fünf-Cent-Takt.

Generell habe die Bewirtschaftung zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs beigetragen und die Zahl der Dauerparker verringert, sagte die Staatssekretärin.

Die jüngste Erfahrung in der Spandauer Vorstadt habe gezeigt, dass vorausgehende Proteste schnell einer hohen Akzeptanz wichen.

Dennoch sei eine flächendeckende Einführung in der Innenstadt nicht zweckmäßig. Sie habe nur dort Sinn, wo die Nachfrage hoch und die Wirtschaftlichkeit gewährleistet sei. Diese dürfe beim Überwachungspersonal nicht an der Zahl der Knöllchen gemessen werden, forderte Mittes Wirtschaftsstadtrat Dirk Lamprecht (CDU). Rund zwei Drittel der 59 000 bewirtschafteten Parkplätze befinden sich in Mitte und Charlottenburg/Wilmersdorf; der Rest in Friedrichshain/Kreuzberg, Spandau, Steglitz/Zehlendorf und Tempelhof/Schöneberg.

Das Anfang 2005 versuchsweise eingeführte bargeldlose Handyparken habe sich trotz bisher mäßiger Akzeptanz bewährt, sagte Lamprecht, der das Projekt für die Bezirke koordiniert. Die bisher geringe Teilnehmerzahl liege an der fehlenden Werbung durch den Betreiber. Ende 2007 soll das Angebot neu ausgeschrieben werden.

Heftige Kritik für die Politiker gab es vom Handwerk. Wer für Firmenfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenzahlung beantrage, müsse die Einsatzorte und Auftraggeber über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen detailliert nachweisen. Die Genehmigungspraxis differiert von Bezirk zu Bezirk. Bei Ablehnung sind individuelle Widersprüche bei jedem beteiligten Bezirksamt nötig, deren Kosten schnell die eigentliche Genehmigungsgebühr überschreiten. „Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum möglichen Missbrauch“, sagte der Geschäftsführer der Maler- und Lackiererinnung, Jürgen Wittke. Wegen der ohnehin mangelnden Nachprüfbarkeit werde der ehrliche Antragsteller bestraft. du-

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