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Berlin: Parkkrallen-Einsatz soll gestoppt werden

Datenschutzbeauftragter kritisiert Pranger-Wirkung

Die Parkkrallen an den Autos säumiger Steuerschuldner sollen vorerst nicht zum Einsatz kommen. Diese Empfehlung hat gestern der Unterausschuss Datenschutz des Abgeordnetenhauses abgegeben. Ob dieMaßnahme zur Eintreibung von Steuerschulden rechtmäßig ist, soll ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes klären. Nach der Sommerpause will sich der Ausschuss wieder mit dem Thema befassen. AnjaMaria Gardain vom Büro des Berliner Datenschutzbeauftragten äußerte gestern erhebliche Bedenken gegen den Einsatz der Kralle. Diese bedeute eine „unzulässige Prangerwirkung“ und stelle eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. „Der Staat hat ein Recht auf seine Steuern, dabei darf ihm aber nicht jedes Mittel Recht sein“, sagte der FDP-Vizefraktionschef Alexander Ritzmann.

Gestern konnte in der Finanzverwaltung noch nicht geklärt werden, ob der Empfehlung des Ausschusses nachgekommen wird. Vier Berliner Finanzämter testen seit Anfang des Monats den Einsatz der Parkkralle. Durch das Festsetzen des Fahrzeugs sollen Steuersünder bewegt werden, ihre Schulden zu begleichen. Ein ähnlicher Modellversuch läuft derzeit auch in Hamburg. In Köln wird die Parkkralle bereits seit einigen Jahren gegen säumige Zahler eingesetzt. sik

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