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Parkordnung: Grillen, Lagern, Liegen: Was in den Parks verboten ist

RADFAHREN Nach der Parkordnung ist nicht einmal das Schieben von Rädern erlaubt. Jedoch werden nur „rabiate Radler“ angehalten und zur Kasse gebeten, sagt der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat.

RADFAHREN

Nach der Parkordnung ist nicht einmal das Schieben von Rädern erlaubt. Jedoch werden nur „rabiate Radler“ angehalten und zur Kasse gebeten, sagt der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat. Auf dem Uferweg im Park werde das Radeln nicht geahndet. Denn das Ufer sei Teil des Radweges von Spandau nach Mitte. Der Stadtrat widerspricht der Schlösserstiftung, die auch auf dem Uferweg Radler stoppen möchte.

LAGERN UND LIEGEN

Jedes Verlassen der Wege ist strikt verboten. Immerhin gibt es eine offizielle Liegewiese, die nach Angaben der Stiftung vergrößert werden soll. Grillen und Feuer sind überall verboten im Park.

BUSSGELDER

In Berlin kassiert das Ordnungsamt, in Potsdam darf die Stiftung seit kurzem eigene Wächter losschicken. Diese kassierten im April und Mai 251 Verwarngelder zwischen 5 und 35 Euro. Auch in Potsdam protestieren jetzt Bürger gegen die harte Linie. Ha

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