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Berlin: Parkverbote: Kein "wildes Nebeneinander"

Halteverbotszeichen dürfen nicht "wild nebeneinanderstehen", sondern müssen für die Verkehrsteilnehmer "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassbar sein. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht jetzt einem Autofahrer Recht gegeben, der für die Umsetzung seines Fahrzeugs 234 Mark hatte zahlen sollen.

Halteverbotszeichen dürfen nicht "wild nebeneinanderstehen", sondern müssen für die Verkehrsteilnehmer "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassbar sein. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht jetzt einem Autofahrer Recht gegeben, der für die Umsetzung seines Fahrzeugs 234 Mark hatte zahlen sollen. Als sein Auto am 12. Mai 1998 vom Platz der Luftbrücke abgeschleppt wurde, waren dort mobile Halteverbotszeichen einmal für den 12. Mai und andererseits für den 13. und 14. Mai aufgestellt. Der Mann hatte aber nur den Hinweis auf den 13. Mai gesehen und deshalb guten Gewissens geparkt. Die Polizeiabschnitte müssten die Aufstellung der Zeichen besser koordinieren, erklärte das Gericht.

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