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Berlin: Parlaments-Gutachten gibt Innensenator Recht und verhindert die Aussage des V-Manns

Die Affäre um den falschen Scientology-Vorwurf des Berliner Verfassungsschutzes gegen den Polizeidirektor Otto D. geht weiter.

Die Affäre um den falschen Scientology-Vorwurf des Berliner Verfassungsschutzes gegen den Polizeidirektor Otto D. geht weiter. Der V-Mann "Junior", Schlüsselfigur des Skandals, darf ohne eine Genehmigung von Innensenator Eckart Werthebach nicht vor dem Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses ausssagen. Anderenfalls macht er sich strafbar. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hervor, dass dem Tagesspiegel vorliegt. Damit hat Innensenator Eckart Werthebach einen Punktsieg errungen.

Angefordert hatte das Gutachten zunächst die PDS; Bündnis 90 und SPD schlossen sich dem Antrag an. Sie wollen den V-Mann ebenfalls befragen. Daraus wird wohl nichts. Auch wenn es sich bei Adolf P., alias "Junior" im personalrechtlichen Sinne um keine reguläre "Dienstkraft" sondern um einen "geheimen ... (freien) Mitarbeiter" des Verfassungsschutzes handele, so der Gutachter, habe er sich sowohl bei seiner Anwerbung als auch in der "Abschaltungserklärung" zur Geheimhaltung verpflichtet. Zudem könnten bei einer Aussage auch schutzwürdige persönliche Belange des Polizeidirektors Otto D. betroffen sein. Daraus folge, dass sich Adolf P. ohne behördliche Genehmigung öffentlich nicht äussern dürfe. Genau dies jedoch hat Adolf P. in der Vergangenheit bereits mehrfach gegenüber Berliner Medien getan.

Auf Nachfrage des Tagesspiegel hieß es, der Innenverwaltung liege das Gutachten noch nicht vor. Man prüfe nun jedoch, ob gegen den ehemaligen V-Mann "wegen der zurückliegenden Äusserungen" Strafantrag gestellt werden könne. Die PDS, so ihre Abgeordnete Marion Seelig, wird weiterhin auf einer Ladung des V-Mannes vor den Ausschuss beharren. Anders sei das "legitime Aufklärungsbedürfnis" der Öffentlichkeit nicht durchsetzbar. So sieht es auch Renate Künast vom Bündnis 90/Grüne. Sie verlangt von Werthebach ebenfalls, dem Ex-V-Mann die erforderliche Genehmigung zu erteilen, denn "bei der zur Aufklärung ansonsten notwendigen Akteneinsicht mauert der Senator ja ständig".

OD

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