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Passagierkontrolle: Fluggast sah rot beim Griff an den Hosenbund

Wer das Abtasten verweigert, muss auf den Flug verzichten - so lautet die Regel. Ein Passagier wehrte sich trotzdem gegen die Kontrolle am Berliner Flughafen Tegel. Jetzt steht er wegen Beleidigung vor Gericht.

Dass ihm der Fluggastkontrolleur in Tegel in die Hose greifen wollte, ging dem Passagier zu weit. Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Eingriffs eskalierte und endete mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Weil er die Zahlung eines Bußgeldes von 250 Euro ablehnte, endete die Reise des Charlottenburgers jetzt vor Gericht. Dort forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in der zehnfachen Höhe.

Viele Reisende halten die Kontrollen, die private Sicherheitsfirmen im Auftrag der Bundespolizei vornehmen, bisweilen für überzogen. Dennoch kommt es an den Berliner Flughäfen „relativ selten“ zu Protesten oder gar Rangeleien, sagt Jens Schobranski von der Bundespolizeidirektion Berlin. „Vielleicht ein bis zwei Mal pro Jahr“ müsse sich ein Gericht mit so einem Fall beschäftigen.

Bei den Kontrollen müssen schwere Schuhe und Gürtel mit großen Schnallen abgelegt werden. „Wenn es dennoch piept, muss nachkontrolliert werden“, so Schobranski. Gerade an Hosen würden sich häufig Metallknöpfe befinden, Laschen gelten als mögliches Versteck für Messer oder andere gefährliche Gegenstände. Deshalb werde schon einmal hinter den Bund gefasst, sagt der Polizeisprecher. Dabei werden Passagiere grundsätzlich nur von gleichgeschlechtlichem Personal kontrolliert. Wer das Abtasten verweigert, muss auf den Flug verzichten. Nur weil der Charlottenburger die Prozedur dann doch über sich ergehen ließ, konnte er im November vom Flughafen Tegel nach Stuttgart starten. Wer nicht nur schimpft, sondern sich gegenüber den Kontrolleuren zu dummen Sprüchen wie „meine Bombe ist im Koffer“ hinreißen lässt, muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen.

Wichtig sei Verständnis auf beiden Seiten, heißt es bei der Polizei. So werden die Mitarbeiter bei Fortbildungsveranstaltungen immer wieder sensibilisiert. Denn sie sollen auch dann höflich bleiben, wenn sich ein Passagier aufregt. Das dürfte in der Urlaubszeit besonders wegen der für viele Reisende unverständlichen EU-Regelung über die Mitnahme von Flüssigkeiten wieder häufiger der Fall sein.

Seit Ende 2006 sind im Handgepäck nur noch Flaschen oder Tuben mit maximal 100 Milliliter Inhalt erlaubt. Sie müssen in einem transparenten, verschließbaren Plastikbeutel befördert werden, die Gesamtmenge darf einen Liter nicht überschreiten. Das gilt auch für in Duty-Free-Shops außerhalb der EU erworbene Parfüms und Spirituosen. Sie dürfen beim Umsteigen auf einem europäischen Flughafen nicht mit an Bord genommen werden.

So enden täglich in Tegel 380 Kilo und in Schönefeld 280 Kilo oft teurer Kosmetika oder Getränke in Mülltonnen. Aber auch andere verbotene Gegenstände werden immer wieder von den Kontrolleuren entdeckt. Häufig werden Fluggäste erwischt, die mehrere Feuerzeuge bei sich haben (erlaubt ist nur eines) oder um die Jahreswende Feuerwerkskörper mit sich führen, sagt der Sprecher.

Ob der verärgerte Charlottenburger 2500 Euro Strafe zahlen muss, ist noch offen. Weil eine weitere Zeugin gehört werden soll, wurde die Verhandlung vertagt.

Rainer W. During

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