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Berlin: Pensionierte Polizisten kommen in Haft

Die Richter gingen von einer Bande von Betrügern aus und verhängten Strafen bis zu vier Jahren.

Der Richter rechnete es noch einmal vor: 2200 Euro Pension plus 1000 Euro Dienstunfähigkeitsrente waren Thorsten S., 52 Jahre alt und seit 18 Jahren im Ruhestand, zu wenig. Der Polizist wollte sich ein nettes Leben in Südafrika und anderen Luxus gönnen. Mit einem Kollegen und mit seiner Tochter erschlich er 250 000 Euro vom Landesverwaltungsamt. „Eine dreiste Betrügerei zulasten der Allgemeinheit“, hieß es am Donnerstag im Urteil. Für vier Jahre soll Thorsten S. hinter Gitter. Gegen Dietmar K., 51 Jahre alt und ebenfalls Pensionär, ergingen zwei Jahre und neun Monate Haft.

Die Beamten wurden des bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen. Dritte im Bunde war Thorsten S.’ Tochter, eine 22-jährige Polizeibeamtin auf Probe. Sie kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Der Schwindel begann Ende 2005 und wurde erst im März 2011 entdeckt. Die Betrüger reichten beim Berliner Verwaltungsamt gefälschte Rezepte und Rechnungen für ärztliche Behandlungen ein, um Beihilfezahlungen zu erschleichen. 140 Fälle waren es. Es habe sich um „sehr präzise, schlüssige, auf den ersten Blick schwer erkennbare Fälschungen“ gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Das habe es den Verwaltungsmitarbeitern erschwert, diesen Schwindel aufzudecken.

Thorsten S. war der Initiator. Einst arbeitete er bei der Drogenfahndung, bei der Mordkommission und am Ende bei einem Spezialeinsatzkommando. Im Dienst erlitt er 1994 einen Autounfall und ist seitdem pensioniert. Nicht einmal ein Job im Innendienst sei für ihn machbar gewesen, sagte er vor Gericht. Es reichte aber für jahrelangen Betrug mit Fälschungen in Serie – und es reichte für eine Reise nach Südafrika. Er, seine Frau und die jüngste Tochter lebten in der Nähe von Kapstadt in einem Haus am Meer und gönnten sich paradiesische Ausflüge. Zwei Jahre blieben sie.

Auch Polizeiobermeister Dietmar K. ist seit fast 20 Jahren in Pension. Er habe sich von S., mit dem er in den 80er Jahren in einer Einsatzhundertschaft war, in die Sache hineinziehen lassen, stöhnte er. Zwei Drittel der Summen, die er selbst erschlichen hatte, seien bei dem Komplizen geblieben. Dienstunfähig ist K. wegen eines Augenleidens geworden. Was er sich für die Zukunft vorstellt, fragte der Richter. „Ich werde mir wohl eine Arbeit suchen müssen“, sagte K.

Alle Angeklagten hatten im Prozess umfassend gestanden. Das ersparte ein Verfahren, das sich möglicherweise über Monate hingezogen hätte. Die Richter berücksichtigten das strafmildernd. Offen ist, ob auch ein Physiotherapeut zur Bande gehörte. Die Ermittlungen würden noch laufen, hieß es am Rande des Prozesses. Fest aber stehe: „Wird das Urteil rechtskräftig, verlieren S. und K. ihre Pensionen.“

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