zum Hauptinhalt
Radwege dieser Art sind gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer. Auf der Fahrbahn sind Radfahrer meist sicherer unterwegs.

© Doris Spiekermann-Klaas

Petition an den Bundestag zu Radwegen: Ein Berliner Radfahrer kämpft gegen Wissenslücken

Nur die wenigsten Radwege müssen benutzt werden - aber kaum jemand weiß das. Um das zu ändern, hat ein Berliner sich an den Bundestag gewandt - mit Erfolg.

Dirk Eggestein ist viel unterwegs – manchmal im Auto, öfter per Fahrrad. Als Radler hatte er es irgendwann satt, regelmäßig von Autofahrern angehupt, beschimpft oder mutwillig knapp überholt zu werden, wenn er trotz vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhr. Denn Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie mit dem blauen Schild versehen sind. Nur weiß das kaum jemand.

Vor zehn Jahren bat Eggestein erstmals das Bundesverkehrsministerium, diese seit 1998 geltende Vorschrift bekannter zu machen. Außerdem forderte er die Behörde auf, die Bevölkerung zu informieren, dass Radfahrer nach geltender Rechtsprechung mit 1,5 Meter Abstand überholt werden müssen und nicht mehr am äußersten rechten Fahrbahnrand, sondern wie alle anderen Fahrzeuge „möglichst weit rechts“ zu fahren haben. Sie müssen also nicht über jeden Gullydeckel poltern und sich nicht selbst der Chance berauben, notfalls nach rechts ausweichen zu können.

Muss ein Radweg immer benutzt werden?

Als das Ministerium ihn abblitzen ließ, wandte sich Eggestein im April 2014 an den Petitionsausschuss des Bundestages. Jetzt hat er einen Erfolg errungen, der ihn selbst überrascht.

Zunächst hatte sich der Petitionsausschuss mit einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zufrieden gegeben, die sich auf unverbindliche Absichtserklärungen beschränkte und auf die Infos von Fachverbänden und der eigenen Internetseite verwies. Eggestein widersprach der Einstellung des Petitionsverfahrens: Den entsprechenden Hinweis auf der Ministeriumsseite habe er auch nach halbstündiger Suche nicht finden können, vage Absichtserklärungen nützten erfahrungsgemäß nichts.

Und um sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten, müsse ja zumindest jeder wissen, wo sich ein Fahrzeug überhaupt befinden darf. Als Beleg für die Wissenslücke verwies Eggestein auf eine Studie im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) aus dem Jahr 2013, bei der 85 Prozent der 200 Teilnehmer – sowohl Rad- als auch Autofahrer – glaubten, ein Radweg müsse immer benutzt werden.

Auf der Fahrbahn weniger Gefahr

Dabei haben mehrere Gerichte die Regel sogar noch weiter zu Gunsten der Radfahrer ausgelegt. So dürfen Radwege nur noch an besonders gefährlichen Straßenabschnitten beschildert werden. Denn auf der Fahrbahn sind Radfahrer deutlich weniger gefährdet, von Rechtsabbiegern umgefahren zu werden – häufigste Ursache schwerer Unfälle. Außerdem kommen sie meist komfortabler und schneller voran und gefährden nicht die Fußgänger auf dem parallelen Gehweg. In Berlin sind deshalb nur noch rund 15 Prozent der Radwege benutzungspflichtig.

Nach Eggesteins zweitem Anlauf schrieb der Petitionsausschuss nun, dass „Themen wie Regelkenntnis und Regelakzeptanz“ im Nationalen Radverkehrsplan – der großen Strategiefibel des Bundesverkehrsministeriums – ausdrücklich als Basis für sicheren Straßenverkehr genannt würden. Zwar hätten die Bürger auch eine „Holschuld“, sich über Regeln zu informieren, aber den Kenntnisstand zur Radwegbenutzungspflicht halte der Ausschuss tatsächlich für mangelhaft.

Man werde sich ungefragt wieder melden

Deshalb empfahl der Ausschuss, die Petition dem Bundesverkehrsministerium „als Material zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten“, damit sie bei der künftigen Informationspolitik berücksichtigt wird. Die Überweisung „als Material“ ist sozusagen einer von drei möglichen Punkten, die ein Petent beim Bundestag holen kann. Stärker wären die Zusätze „zur Erwägung“ und „zur Berücksichtigung“.

Die Besonderheit von Eggesteins Fall ist die Weiterleitung an alle Landesparlamente. Die meisten – darunter das Berliner Abgeordnetenhaus – reagierten binnen weniger Tage mit freundlichen Eingangsbestätigungen. Aus dem hessischen Landtag kam sogar die Nachricht, dass die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden sei. Man werde sich ungefragt wieder melden.

Eggestein hofft nun, dass die Vorschrift sich nach 17 Jahren endlich herumsprechen wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false