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Berlin: Pitbull-Bann in Bayern als Vorbild für Berlin

Jugendstaatssekretär Ebel fordert Verbot gefährlicher HundeChristoph Stollowsky Der Angriff eines Pitbulls auf einen dreijährigen Jungen am vergangenen Dienstag hat die Debatte um ein Verbot von Kampfhunderassen in Berlin erneut angeheizt. Wie berichtet, fügte das Tier dem Kleinkind in einer Pankower Wohnung schwere Verletzungen im Gesicht zu.

Jugendstaatssekretär Ebel fordert Verbot gefährlicher HundeChristoph Stollowsky

Der Angriff eines Pitbulls auf einen dreijährigen Jungen am vergangenen Dienstag hat die Debatte um ein Verbot von Kampfhunderassen in Berlin erneut angeheizt. Wie berichtet, fügte das Tier dem Kleinkind in einer Pankower Wohnung schwere Verletzungen im Gesicht zu. Der Hund gehörte einer Tante des Jungen, er wurde sofort eingeschläfert. Gestern forderte der neue Staatssekretär in der Senatsjugendverwaltung, Frank Ebel (SPD), unter dem Eindruck des Unglücks "ein Verbot von Pitbulls und anderen gefährlichen Hunden". Die Erfolge der äußerst restriktiven Kampfhundeverordnung in Bayern sollten dabei "für Berlin ein Ansporn sein", betonte Ebel im Gespräch mit dem Tagesspiegel.

Der verletzte Junge ist nach Auskunft seiner Ärzte außer Lebensgefahr. Nach einer Notoperation im Klinikum Buch wurde er in die Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie der Charité verlegt.

In Berlin verging im Jahr 1999 kaum ein Monat ohne Kampfhunde-Attacken mit entsprechenden Verletzungen. In Bayern kann sich der Sprecher des Innenministeriums Michael Ziegler hingegen nur an zwei vergleichbare Vorfälle in den Jahren 1998 / 99 erinnern. Seit Bayern im Jahre 1992 die bundesweit schärfste Kampfhundeverordnung erlassen habe, sei "das Problem gelöst", erklärte er auf Anfrage. Nach Auskunft von Ziegler gibt es in München, Landshut, Nürnberg, Aschaffenburg und Würzburg zur Zeit nur fünf Tiere, die seit 1992 neu genehmigt wurden. Dass München restriktiv vorgeht, bestätigt auch eine Sprecherin der Stadtverwaltung: "Bisher waren wir stolz, seit der Reglung keinen einzigen Kampfhund zugelassen zu haben", erklärt sie. Nun habe man "leider" ein Tier genehmigen müssen, dessen Besitzer aus Westfalen zugezogen sei.

Wer sich in Bayern einen Pitbull, Staffordshire Terrier- und Bullterrier, Bandog oder Tosa-Inu anschaffen will, muss eine "sicherheitsrechtliche Erlaubnis zum Führen eines Kampfhundes" beantragen, denn alle fünf Rassen gelten grundsätzlich als gefährlich. Neun weitere Rassen, darunter Rhodesian Ridgebags, sind gleichfalls genehmigungspflichtig. Sie werden jedoch ausgenommen, falls ihre Besitzer ein Fachgutachten vorlegen, das ihr Tier als friedlich ausweist. Bekommt der Halter kein solches Papier, kann er sich einen Erlaubnisantrag im Grunde sparen, weil die Behörden laut Innenministerium "nur ganz selten Ja sagen" - bespielsweise zum Schutz eines Firmengeländes. Interesse für eine Rasse reiche allein nicht aus.

Die Dunkelziffer illegal gehaltener Hundeist nach Angaben von Elke Zehetner von der Münchener Stadtverwaltung gering. "Solche Tiere werden schnell angezeigt." Kampfhunde, die noch zu sehen seien, gehörten meist schon ihren Haltern, bevor die Regelung in Kraft trat. Sie durften bleiben, müssen aber die gleichen Auflagen einhalten wie jeder andere genehmigte Kampfhund: Nur ihr Besitzer darf sie ausschließlich angeleint und mit Maulkorb ausführen.

In Berlin hat bisher vor allem der einstige Umwelt- und jetzige Bausenator Peter Strieder (SPD) Restriktionen verlangt. Er will ein Hausarrest für gefährliche Rassen. Öffentliche Bereiche sollten für sie tabu sein - egal, ob mit oder ohne Leine. Damit konnte sich Strieder aber nicht gegen die CDU durchsetzen. Den Christdemokraten erscheinen solche Auflagen oder gar ein Haltungsverbot rechtlich angreifbar, weil sich Kampfhundefreunde auf den Grundsatz der Gleichbehandlung mit anderen Hundehaltern berufen könnten. Vor Bayerns Verfassungsgericht scheiterte die Kampfhundelobby allerdings: Aus dessen Sicht sind die verweigerten Genehmigungen verfassungskonform.Das Thema Kampfhunde im Internet:

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