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Berlin: Platzmangel im Jugendarrest Mehr als 300 Kandidaten wurden weggeschickt

Die Jugendarrestanstalt in Lichtenrade musste im vorigen Jahr 323 Neuankömmlinge mangels freier Plätze wieder wegschicken. Das geht aus der Antwort von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) auf eine Anfrage des Grünen- Rechtspolitikers Dirk Behrendt hervor.

Die Jugendarrestanstalt in Lichtenrade musste im vorigen Jahr 323 Neuankömmlinge mangels freier Plätze wieder wegschicken. Das geht aus der Antwort von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) auf eine Anfrage des Grünen- Rechtspolitikers Dirk Behrendt hervor. Darin heißt es, dass die Betroffenen sich am jeweils nächsten Aufnahmetag wieder melden mussten. Wenn auch beim zweiten Anlauf kein Platz frei war, seien verbindliche Zusagen für den jeweils nächsten Termin gegeben worden. Insgesamt seien 1457 Personen aufgenommen worden.

Grüne und CDU halten die Abweisungen wegen Überfüllung für pädagogisch fatal. Außerdem sei die ganze Diskussion um schärfere Jugendstrafen hinfällig, wenn noch nicht einmal die vorhandenen Instrumente funktionierten, erklärten sie. Ein weiterer Vorwurf, den Behrendt erhebt, bringt wiederum die Justizverwaltung auf die Palme: Während der Grüne behauptet, von der Aue habe einen Ausbau des Jugendarrests nicht für notwendig befunden, konterte die Senatorin gestern: „Behrendt redet Unsinn. Ich habe mit dem Leiter der Jugendarrestanstalt und der Berliner Immobilienmanagement schon Kontakt aufgenommen, um Standorte zu prüfen, wo wir neue Jugendarrestplätze einrichten können.“

Nach Auskunft von Verwaltungssprecher Daniel Abbou wird die Erweiterung auch am Geld nicht scheitern. Ungewiss seien nur Einzelheiten von Zeitplan und Kapazität. Bei der Anstaltsleitung in Lichtenrade hieß es gestern, die Überbelegung habe 2007 deutlich zugenommen.

Der Jugendarrest dauert maximal vier Wochen und ist in einigen Fällen das letzte Mittel, bevor eine Haftstrafe verhängt wird. Aus erzieherischen Gründen soll zwischen Gerichtsentscheidung und Arresttermin möglichst wenig Zeit vergehen. Laut Justizverwaltung sind im ersten Halbjahr 2007 reichlich zwei Drittel der jungen Kriminellen spätestens 30 Tage, nachdem das Urteil gegen sie rechtskräftig wurde, in den Arrest aufgenommen worden. Nur in knapp drei Prozent der Fälle habe die Prozedur mehr als drei Monate gedauert. Stefan Jacobs

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