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PLEBISZITE VOR DEM VERFASSUNGSGERICHT: Vier Volksbegehren – nur zwei sind zugelassen

Für eine umfassende Wahlrechtsreform („Mehr Demokratie beim Wählen“) wurden Mitte August 20 604 gültige Unterschriften eingereicht. Der Senat wird das Volksbegehren heute zulassen.

Für eine umfassende Wahlrechtsreform („Mehr Demokratie beim Wählen“) wurden Mitte August 20 604 gültige Unterschriften eingereicht. Der Senat wird das Volksbegehren heute zulassen.

Ein Volksbegehren für „mehr Betreuungspersonal in Kindertagesstätten“ scheiterte im August an juristischen Bedenken des Senats, der wegen der hohen Folgekosten das Budgetrecht des Parlaments verletzt sieht. Die Initiatoren wollen dagegen vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Ein Volksbegehren gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten wurde schon im Mai vom Senat zugelassen. Vorher wurden 23 252 gültige Unterschriften gesammelt. Die Initiative hat inzwischen ein eigenes Nichtraucherschutzgesetz erarbeitet und wartet jetzt ab, was die rot-rote Koalition vorlegt.

Ein Volksbegehren für die Offenlegung aller Verträge „im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ wurde vom Senat im März abgelehnt, weil es gegen Grundrechte verstoße. Auch über diese Ablehnung muss das Landesverfassungsgericht entscheiden. za

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