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Berlin: Politik im toten Winkel

Der Bund wird doch keine Spiegel-Verordnung erlassen – wegen Bedenken der EU

Die Versprechen klingen noch im Ohr: Deutschland werde die neue EURichtlinie zum Sichtfeld in Lkw-Rückspiegeln vorziehen. Statt erst ab 2007 solle die Richtlinie zur Vergrößerung des Sichtfeldes ab 2005 gelten, hieß es vor einem Jahr aus dem Bundesministerium für Verkehr (BMV). Zudem solle die Vorschrift zu Weitwinkelspiegeln nicht erst für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen, sondern ab 3,5 Tonnen gelten. Und zwar auch für die 1,4 Millionen Lkw, die schon unterwegs sind. Und nicht nur für Neufahrzeuge, wie es die Richtlinie vorsieht. Bis heute ist es aber bei guten Vorsätzen geblieben. Die Bundesregierung hat – anders als Holland, Belgien und Dänemark – kein eigenes Gesetz zur Prävention von Tote-Winkel-Unfällen erlassen. Deutschland will, anders als Dänemark, finanzielle Nachteile nicht in Kauf nehmen und fürchtet vor allem juristische Folgen für die Praxis.

Kein Gesetz also, obgleich es eine Bundesratsinitiative gab, angeregt von Berlin und Brandenburg, und parteiübergreifende Einigkeit im Bundestag. Denn die EU hat den vom Bund vorgelegten Verordnungsentwurf als „unzulässig und rechtswidrig“ bezeichnet. Wenn Deutschland die Verordnung für mehr Sicherheit dennoch erlassen würde, hätte das ein Verfahren wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof zur Folge. Dass der Bund mit einer solchen Verordnung EU-Recht brechen würde, darüber hat Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin im BMV, die Mitglieder des Bundestages vor der Sitzung im Dezember 2004 informiert. Dennoch sei einiges geschehen, so Gleicke. Neue Lkw seien jetzt serienmäßig mit Zusatzspiegeln ausgerüstet. „Auf deutsche Initiative hin werden in die europäische Richtlinie auch kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen einbezogen“, sagt Iris Gleicke. Zudem bemühe sich Minister Manfred Stolpe (SPD) darum, dass auch Alt-Fahrzeuge EU-weit nachrüsten müssen. kög

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