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Berlin: Politisch wichtig, aber unverbindlich

Ein Koalitionsvertrag ist eigentlich nur eine politische Absichtserklärung, eine rechtlich unverbindliche Verabredung zwischen den Parteien über ein gemeinsames Regierungsprogramm. Den ersten Koalitionsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland schlossen 1961 auf Bundesebene CDU/CSU und FDP miteinander ab.

Ein Koalitionsvertrag ist eigentlich nur eine politische Absichtserklärung, eine rechtlich unverbindliche Verabredung zwischen den Parteien über ein gemeinsames Regierungsprogramm. Den ersten Koalitionsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland schlossen 1961 auf Bundesebene CDU/CSU und FDP miteinander ab. Anschließend kamen die Verträge groß in Mode und wurden immer detailverliebter. In Berlin (West) wurden Koalitionsverträge lange Zeit als vertrauliche Papiere behandelt. Inzwischen werden sie von den Regierungsparteien im Internet angepriesen. za

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