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Berlin: Polizei entrüstet: Justiz meldete Flucht erst nach 14 Stunden

Die beiden Bewacher des Eisenstangen-Werfers haben sich inzwischen krank gemeldet

Gerade erst haben Justiz und Polizei bessere und schnellere Absprachen in Sachen junge Gewalttäter verabredet, doch in der Praxis klappt das offenbar gar nicht. Nach der Flucht des 18-jährigen Gefangenen Mohammad N. aus der Obhut seiner Bewacher (wir berichteten) sind die Polizisten sauer auf die Justizverwaltung. Die habe den Vorfall vom Dienstagabend erst am Mittwochmittag, also gut 14 Stunden danach, gemeldet, sagte ein Kripo-Beamter. Viel zu spät für eine schnelle Fahndung. Innerhalb der Justizverwaltung wurden die Umstände der Flucht am Donnerstag als „peinlich“ bezeichnet.

Von Mohammad N. fehlt seit seiner Flucht jede Spur. Die Polizei vermutet jedoch, dass er bei einem seiner vielen Verwandten versteckt wird. Der in Deutschland geborene Jugendliche saß wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft, nachdem er am 2. November in der Weddinger Koloniestraße eine Eisenstange auf einen Polizeibeamten geschleudert hatte. Die Stange traf den Mann, der im Auto saß, in den Hals und verfehlte die Schlagader nur knapp. Am Dienstagabend wurde Mohammad N. nach einem Ohnmachtsanfall zu einem Arztbesuch ins Rudolf-Virchow-Klinikum geschickt – in Begleitung von zwei Justizbeamten. Die hatten anfänglich erklärt, der Gefangene habe sich auf dem Rückweg zum Polizeiauto plötzlich von den Fußfesseln – von deren korrektem Sitz sich die Beamten zuvor durch „in Augenscheinnahme“ überzeugt hatten – befreien können und sei weggelaufen. Gestern wurde eine neue Variante des Tathergangs bekannt. Angeblich soll sich der Häftling nach der Untersuchung in einem Umkleideraum aufgehalten haben. Die Bewacher warteten draußen. Als der Jugendliche nach 15 bis 20 Minuten noch immer nicht erschien, sahen sie nach – und da war das Umkleidezimmer leer. Welche der Versionen stimmt, ist unklar. Die beiden Justizbeamten haben sich nach dem Vorfall krank gemeldet und lassen sich von Anwälten vertreten, sagten Kollegen. Justizsprecher Björn Retzlaff dagegen sagte, die beiden Beamten seien gestern persönlich zu dem Vorfall befragt worden.

Der Jugendliche war am Dienstagabend gegen 19 Uhr auf einem Gang des Untersuchungsgefängnisses in der Jugendstrafanstalt Berlin bewusstlos gefunden worden. Er kam sofort zum Anstaltsarzt des Gefängnisses am Friedrich-Olbricht-Damm in Charlottenburg. Der Mediziner überwies ihn unverzüglich ins Weddinger Rudolf-Virchow-Klinikum. Dort wurde er mehrere Stunden untersucht. Möglicherweise suchte der Häftling in dieser Zeit schon nach einem Fluchtweg, denn er ging auffällig oft zur Toilette. Zu der durfte er allein gehen, denn angeblich bestand dort keine Gelegenheit zur Flucht. Er kam ja auch jedes Mal zurück – wodurch möglicherweise seine Bewacher weniger aufmerksam gewesen sind. Beide seien bei der Ausführung ins Krankenhaus bewaffnet gewesen. Sie gelten als erfahrene Justizbeamte, die gewusst haben, mit wem sie es zu tun hatten, sagte ein Kollege.

Mohammad N. ist der Polizei kein Unbekannter. Gegen ihn wurde bereits mehrfach ermittelt. Im Dezember vergangenen Jahres wurde er wegen Körperverletzung, Diebstahls, Hehlerei und räuberischer Erpressung zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus – ein übliches Verfahren, wenn Jugendliche zum ersten Mal verurteilt werden.

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