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Berlin: Polizei-Geheimnis mitgehört: Die Mitschnitte sollten Ausschreitungen der Polizei belegen

Mit einen Freispruch endete am Freitag der Prozess gegen den PDS-Abgeordneten Frederik Over vor dem Amtsgericht Tiergarten. Over soll auf einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus im Mai 1999 Mitschnitte aus dem Polizeifunk weitergegeben haben.

Mit einen Freispruch endete am Freitag der Prozess gegen den PDS-Abgeordneten Frederik Over vor dem Amtsgericht Tiergarten. Over soll auf einer Pressekonferenz im Abgeordnetenhaus im Mai 1999 Mitschnitte aus dem Polizeifunk weitergegeben haben. Die Mitschnitte sollten belegen, dass es auf der Demonstration am 1. Mai 1999 in Kreuzberg zu Ausschreitungen der Polizei kam. In den Protokollen hieß es unter anderem: "Die Bullen drehen total durch, ihr müsst versuchen, darauf einzuwirken, dass sie sich ein bisschen einkriegen, die schlagen alles zusammen." Die Angaben in den Funkprotokollen decken sich teilweise mit Aussagen von Demonstrationsteilnehmern.

Over behauptete, die Funkprotokolle in einem neutralen Umschlag im Postfach der PDS-Fraktion gefunden zu haben. In dem Prozess bemühte sich die Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass die Mitschnitte illegal gefertigt wurden. Over sagte hingegen, er vermute, die Aufzeichnungen kämen von Polizeibeamten, die mit den Einsätzen im Mai vor zwei Jahren nicht einverstanden waren und die Protokolle deshalb der PDS in die Hände spielten.

Ein Polizist nach dem anderen trat als Zeuge auf, Richter Zwölfer-Martin vertiefte sich in die Geheimnisse des Polizeifunkverkehrs. Das zog sich hin. Zwischendurch trafen sich Zeugen, Anwalt, Staatsanwältin und Angeklagter immer wieder am Richtertisch zu Aktenstudien.

Nach den Aussagen von fünf Polizisten waren nach drei Stunden zwei Dinge klar. Erstens stammen die von Over vorgelegten Mitschriften in Teilen erwiesenermaßen vom Polizeifunk. Zu anderen Textstellen wollte sich keine Dienststelle äußern, auch nicht zu der, in der es um "Bullen" geht. Zweitens ist klar, dass jeder Polizist mit seinem Handfunkgerät und einem Diktiergerät entsprechende Aufnahmen fertigen könnte.

Das überzeugte dann auch den Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass die Protokolle tatsächlich aus Polizeikreisen stammen. In diesem Fall aber wäre die Aufzeichnung nicht strafbar, die Weitergabe damit auch nicht.

akr

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