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1350 Euro Strafe: Frau ließ Hund entführen

Der Hund einer 31-jährige Frau wurde hinter ihrem Rücken verkauft - daraufhin heuerte sie Handlanger an, um zurückzuholen, was ihr gehörte. Das Gericht sah die Sachlage aber etwas anders.

Emma war acht Wochen alt, als sie hinter dem Rücken ihrer Besitzerin für 170 Euro verkauft wurde. Um den schwarzen Labrador-Mix-Welpen entwickelte sich ein Streit, der Polizei und Justiz auf den Plan rief. Am Mittwoch musste sich Nicole F., 31, Emmas ursprüngliche Besitzerin, wegen Anstiftung zum Raub verantworten. Sie hatte zwei dunkle Gestalten angestiftet, den Welpen aus der Laube der neuen Halterin zu stehlen – und diese so in Angst und Schrecken versetzt.

Tiere gelten rechtlich als Sachen. Der Welpe wurde also als „bewegliche Sache“ eingeordnet. Weil bei Emmas Entführung Gewalt im Spiel war, wurde der Fall zu einem Raub. „Das tut mir ganz doll leid“, hauchte die Angeklagte aus Treptow am Mittwoch. Sie habe nicht gedacht, dass es „so extrem“ werden könnte. „Aber es war mein Welpe.“ Weil die Hundemutter von einem Auto angefahren worden war und viel Pflege brauchte, hatte sie Emma und drei weitere Welpen für kurze Zeit zu einer Bekannten gegeben. „Sie gab die Tiere einfach nicht mehr raus.“

Nicole F. wollte sich holen, was ihr gehörte. Am S-Bahnhof Neukölln suchte sie sich Helfer. Es war 23.15 Uhr, als Marina K. (Name geändert) aus dem Schlaf schreckte. „Es gab einen Ruck, dann standen wildfremde Männer vor mir“, sagte die 53-Jährige. „Wo ist Welpe?“, hätten sie gefragt. Sie rissen die Laubentür aus den Angeln und verschwanden mit Emma.

Marina K. hatte das Tier über einen Tierschutzverein gekauft. Sie wusste nicht, dass Emma illegal vermarktet worden war. Als sie die Räuber verfolgte, sah sie einen Funkwagen. Polizisten nahmen die Spur auf und sahen wenig später Nicole F. mit Emma im Arm. Marina K. bekam die Hündin zurück. Doch bis heute leidet sie unter Angst. „Ich schlafe mit dem Handy in der Hand und einem Stock am Bett.“

Die Angeklagte bat um Verzeihung. Sie habe gedacht, die Männer würden Emma rufen und über den Zaun heben. Die Polizei habe ihr zuvor nicht geholfen. „Selbstjustiz geht gar nicht“, hielt ihr der Amtsrichter vor. Nicole F. wurde wegen Anstiftung zur Nötigung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Kerstin Gehrke

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