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36-Jähriger zum zweiten Mal verurteilt: Prügel-Vater muss fast fünf Jahre in Haft

Schon zum zweiten Mal stand Andreas S. wegen Misshandlung seines Sohnes vor Gericht - offenbar hatte er das Baby kurz nach der Geburt massiv geschüttelt und mit der Faust geschlagen. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu fast fünf Jahren Haft.

Als sein Sohn auf der Intensivstation behandelt werden musste, sprach Andreas S. von einem Unfall. Das sechs Wochen alte Kind sei ihm aus dem Arm gerutscht und auf ein Spielzeug gefallen. Man glaubte dem Vater nicht. Weitere Ausreden folgten und ein erster Prozess. S. bekam drei Jahre zehn Monate Haft. Für die Ermittler aber war es damit nicht getan. Der 36-jährige S. stand nun zum zweiten Mal wegen Gewalt gegen seinen Sohn vor Gericht. Er wurde zu insgesamt vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Es ist ein Verfahren, das durch den ersten Prozess ins Rollen gekommen ist. S. Stand damals vor Gericht, weil der Säugling an lebensgefährlichen Hirnblutungen beinahe gestorben wäre. Eine Rechtsmedizinerin wurde zu den Verletzungen befragt. Die Gutachterin sagte aber auch, dass es bereits ein bis zwei Wochen nach der Geburt massive Gewalt gegen das Kind gegeben haben muss. Brüche an mehreren Rippen, am Oberarm, am Oberschenkel habe sie entdeckt, die bis zu seiner Einlieferung in die Klinik im April 2012 nie behandelt wurden.

Der Vater, ein arbeitsloser Lagerist aus Köpenick, wurde erneut angeklagt. Aus der Strafhaft kam er nun in den Gerichtssaal. Wieder gab er zu, dass nur er für die Verletzungen verantwortlich sei. Jegliche Absicht aber bestritt er. Beim Wickeln und Anziehen habe er seine Kräfte „unbewusst falsch eingeschätzt“. Die Anklage aber ging davon aus, dass er das Baby massiv geschüttelt, mit der Faust und der Handkante geschlagen hatte.

Der Junge ist inzwischen drei Jahre alt. Es ist unklar, ob er wegen der schweren Verletzungen jemals uneingeschränkt lernen kann. Folgen der Übergriffe des Vaters wird er höchstwahrscheinlich sein Leben lang bewältigen müssen. Die Richter gingen auch im zweiten Prozess davon aus, dass es keine Gewalt im Affekt war und auch kein Einzelfall. Aus beiden Urteilen bildete das Gericht eine Gesamtstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft verlangt.

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