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Alba-Mordprozess: Mörder vom Recyclinghof muss lebenslang in Haft

Sven H. lauerte seiner Kollegin im Umkleideraum auf, vergewaltigte und erstach die Müllsortiererin. Vor Gericht sprach er von einem "Kick", für den er eine beliebige Person umbringen wollte.

Die Richter stellten zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Sven H. hatte seine Arbeitskollegin zu Beginn der Nachtschicht am 7. Januar im Damenumkleideraum überfallen, gefesselt, geschlagen, vergewaltigt und dann mit zwei Stichen in den Rücken getötet. Die Leiche wurde drei Tage später in einem Altmetallcontainer gefunden. Gabelstaplerfahrer H. hatte die Tat vor Gericht gestanden. Er habe eine beliebige Person töten wollen, „um einen Kick zu bekommen“. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten als einen Menschen mit besonderer Gefühlskälte beschrieben. Er sei aber voll schuldfähig.     

Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer davon aus, dass Sven H. Macht gegenüber seinem wehrlosen Opfer auskosten wollte. „Aus Rache für seinen schlechten Tag wollte er, dass jemand leidet“, stand für den Ankläger fest. Gnadenlos sei H. gegen die Frau, die er nur vom Sehen kannte, vorgegangen. Unmittelbarer Auslöser der Tat war eine kleine Verletzung am Finger, die sich Sven H. kurz nach Beginn seiner Schicht zugezogen hatte. Es sei von vier Mordmerkmalen, darunter Mordlust auszugehen, argumentierte der Staatsanwalt, der auf Höchststrafe plädiert hatte.

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