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Alkoholmissbrauch: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Komawirt"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile des Berliner Landgerichts bestätigt. Die Verurteilung eines Kneipenwirts, der sich ein tödliches Wetttrinken mit einem Schüler geliefert hatte, ist damit rechtens. Ebenfalls verworfen wurde die Revision einer Mutter, die ihrem Kleinkind Kot in die Venen gespritzt hatte.

Im ersten Fall handelt es sich um die Verurteilung eines Berliner Gastwirtes zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Er hatte bei einem Wetttrinken den Tod eines 16-Jährigen verursacht. Bei dem Wetttrinken im Februar 2007 war der Schüler nach dem Konsum von mindestens 44 Gläsern Tequila ins Koma gefallen, während der Kneipenwirt Wasser statt Schnaps getrunken hatte. Der Wirt war daraufhin wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

Im zweiten Fall verwarf der BGH die Revision einer Mutter als unbegründet, die wegen Misshandlung ihres zur Tatzeit eineinhalbjährigen Sohnes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.Im Fall der 30-jährigen Mutter sah es auch der BGH als erwiesen an, dass die Mutter ihrem körperlich zurückgebliebenen Sohn im Herbst 2007 dreimal Kotexkremente in die Venen injiziert hatte. Beim Abwägen des Strafmaßes war das Landgericht bereits von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit der Frau ausgegangen. Sie leidet an einem Syndrom, bei dem Mütter ihre Kinder absichtlich krank machen, um selbst Aufmerksamkeit zu erregen. AFP/ddp

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