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Alkoholmissbrauch: Gericht bestätigt Flatrateparty-Verbot in Disko

Die Betreiber einer Diskothek in Berlin-Lichtenberg hatten beim Verwaltungsgericht einen Eilrechtsschutzantrag gegen das Flatrate-Verbot gestellt. Dies bestätigte jedoch die Entscheidung: die Auflage sei "verhältnismäßig, um eine Gesundheitsgefahr abzuwenden".

Gegen die Auflage des Lichtenberger Bezirksamtes bestünden "keine durchgreifenden Bedenken", entschied die Vierte Kammer. Der Gesetzgeber nehme zwar den Alkoholgenuss von Erwachsenen grundsätzlich in Kauf, auch wenn dieser zu Schäden führt. Ein Pauschalpreis wirke jedoch konsumfördernd, da für den Gast die Frage entfalle, ob er eine in Betracht kommende Leistung noch bezahlen könne.

Die Auflage sei daher insgesamt verhältnismäßig und für die Behörde eine geeignete Maßnahme, um eine von den Veranstaltungen ausgehende Gesundheitsgefahr abzuwehren, hieß es weiter. Zudem werde ihre Anfechtung wohl erfolglos sein. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Das Lichtenberger Bezirksamt hatte dem Betreiber der Diskothek in der Siegfriedstraße Anfang September per Auflage verboten, Flatratepartys durchzuführen und zu bewerben. Dieser hatte zuvor eine entsprechende Selbstverpflichtung abgelehnt.

Bei Flatratepartys können die Besucher nach Bezahlung eines Pauschalpreises nach belieben Alkohol trinken. Diese Veranstaltungen waren bundesweit in die Kritik geraten, nachdem ein 16-jähriger Berliner Ende Februar nach einem Wett-Trinken ins Koma gefallen war. Der Schüler starb vier Wochen später. (mit ddp)

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