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Angeklagter bestreitet Vorwürfe: Sexualtäter wegen verbotener Kontakte zu Kindern vor Gericht

Nach mehr als fünf Jahren Haft wegen Sexualdelikten soll Andreas S. trotz Verbotes erneut Kontakt zu Kindern aufgenommen und sieben Mädchen in seine Wohnung gelockt haben.

Eine Stieftochter missbrauchte er und kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Nur ein Jahr nach dem ersten Urteil wurde eine leibliche Tochter sein Opfer. Insgesamt fünf Jahre und vier Monate saß Andreas S. in Haft. Danach wurde ihm jeder Kontakt zu „weiblichen Kindern und Jugendlichen“ verboten. Sieben Mädchen im Alter von neun bis 15 Jahren aber soll er in seine Wohnung in Köpenick gelockt und damit gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben. Diese Vorwürfe bestritt der 46-Jährige am Montag vor dem Berliner Landgericht vehement.

„Frechheiten sind das, völliger Quatsch“, zeigte sich Andreas S. empört. Die Mädchen hätten seinen 20-jährigen Sohn und dessen Freund besucht. „Ich habe immer wieder gesagt, dass sie bei mir nicht sein dürfen“, sagte der Angeklagte. Süßigkeiten hätten Kinder von ihm bekommen. „Die habe ich dann aber an einer Schnur aus dem Fenster heruntergelassen“, behauptete er. „Unsinn“ seien auch die Vorwürfe, er habe sich vor Mädchen ausgezogen, ihnen Zigaretten gegeben, sie mit Geschenken gelockt oder ihnen Pornos gezeigt.

Andreas S. wurde im Sommer 2009 entlassen – als uneinsichtiger Sexualtäter. Den Missbrauch einer leiblichen Tochter, für den er im August 2009 zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, bestreitet er bis heute. Das Mädchen war zwölf Jahre alt, als es laut Richterspruch zu den Übergriffen kam. Da lag die erste Verurteilung des Vaters gerade ein Jahr zurück. Wegen Missbrauchs einer Stieftochter waren ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung verhängt worden. Mit der damals 15-Jährigen hatte er ein Kind gezeugt. Das Mädchen ist heute zwölf Jahre alt und gehört zu jenen Kindern, zu denen er laut Anklage im letzten Jahr trotz Verbotes Kontakt hatte.

Bevor der Sexualtäter auf freien Fuß kam, wurde er unter Führungsaufsicht gestellt. Diese „Maßregel der Besserung und Sicherung“ wurde für S. im April 2010 noch einmal verschärft. Er dürfe "keinen Kontakt zu weiblichen Kindern und Jugendlichen aufnehmen“, wurde ihm verkündet. Der arbeitslose Hausmeister aber wohnte nur zwei Hauseingänge von seinen früheren Opfern entfernt. Er habe keine andere bezahlbare Wohnung gefunden, sagte er nun. Auch habe er sich um seinen Sohn kümmern wollen.

Einer Nachbarin war schließlich aufgefallen, dass sich häufig Kinder bei dem Mann aufhielten. Von ihrem kleinen Sohn erfuhr sie, dass S. Süßigkeiten verteile. Die Frau alarmierte die Polizei. Anfang Dezember klickten für den Sexualtäter erneut die Handschellen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Wegen der mutmaßlichen Verstöße gegen Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

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