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Anschlag: Anklage gegen Rudower Bombenleger

Hass auf die eigene Familie soll ihn getrieben haben: Gegen den sogenannten Bombenleger aus Rudow, Peter John, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Seine Nichte überlebte den Anschlag schwer verletzt.

Hass auf die eigene Familie soll ihn getrieben haben: Gegen den sogenannten Bombenleger aus Rudow, Peter John, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der 32-Jährige soll am 26. November vergangenen Jahres eine Bombe im Briefkasten seiner Verwandten deponiert haben. Bei der Explosion wurde seine zwölfjährige Nichte Charlyn lebensgefährlich verletzt. Nach mehreren Operationen im Unfallkrankenhaus Marzahn konnten die Ärzte den zerfetzten Arm des Mädchens retten.

Elf Tage lang war John auf der Flucht, bevor er am Ostbahnhof gefasst werden konnte. Bei der spektakulären Fahndungsaktion waren Spezialeinheiten, Zivilfahnder sowie Beamte der Sonderkommission „Charlyn“ rund um die Uhr im Einsatz. Bei der Festnahme half der Zufall: John war Bundespolizisten aufgefallen, weil er vor Schließfächern herumlungerte. Als die Beamten ihn ansprachen, sagte er sofort: „Ich bin Peter John.“ Er hatte sich mit einer Perücke getarnt und wäre wohl nicht erkannt worden. Nach seiner Festnahme offenbarte er das Versteck eines weiteren Sprengsatzes.

Die Ermittler sind davon überzeugt, dass John die Anschläge auf seine Familie detailliert geplant hatte. Während seiner Flucht soll er eine E-Mail an eine Boulevardzeitung geschickt und darin gestanden haben, dass er den Anschlag auf seine Stiefschwester und deren Mann aus Hass begangen habe. Dass bei dem Attentat seine Nichte zu Schaden kam, tue ihm leid.

In der Anklage heißt es, dass John aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln vorgegangen sei. Ihm droht lebenslange Haft. K. G.

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