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Arbeitsgericht bestätigt Kündigung: Polizist zu Recht nach Drogenkonsum entlassen

Wer als Polizist Drogen nimmt, riskiert seinen Job - auch wenn er es nach Feierabend tut. Der Mann, der vor dem Arbeitsgericht klagte, ist nicht der einzige Berliner Polizist, der in den vergangenen Monaten negativ auffiel.

Ein 41-jähriger Angestellter der Berliner Polizei, der im Wachdienst vor Botschaften tätig war, ist zu Recht zum Jahresende 2010 entlassen worden. Das geht aus einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes hervor. Im Januar 2010 war die Wohnung des Mannes durchsucht worden, das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn später zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, weil insgesamt 266 Gramm der synthetischen Droge Liquid Ecstasy gefunden worden sein sollen. Die formal als Gamma-Hydroxy-Buttersäure bekannte und üblicherweise GHB genannte Substanz lässt sich aus handelsüblichen Felgenreinigern und Nagellackentfernern gewinnen. Der Polizei war der Mann aufgefallen, weil er das Lösungsmittel von einem Lieferanten bezogen hatte, der von Ermittlern vernommen worden war. Das Urteil des Strafgerichtes Tiergarten ist noch nicht rechtskräftig, die Kündigung durch die Berliner Polizei sei dennoch angemessen gewesen, hieß es nun vor dem Arbeitsgericht. Die Verteidigung des Polizisten hatte gefordert, dass der Mann seinen Dienst bis zu einem endgültigen Urteil – gegebenenfalls vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt – weiter versehen darf.

Zuletzt waren in diesem Jahr zwei Berliner Polizisten suspendiert worden, weil sie mit einschlägig bekannten Rockern in Kontakt standen. Einer der Männer soll regelmäßig bevorstehende Razzien verraten haben, der andere stand der Rockergruppe Gremium nahe und wurde mit einem verbotenen Messer erwischt.

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