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Fatih K. wartet hinter Panzerglas auf das Urteil des Gerichts.

© Paul Zinken/dpa

Update

Aus Berlin-Kreuzberg nach Syrien: Sechs Jahre Haft für Dschihadist Fatih K.

Der Syrien-Rückkehrer Fatih K. aus Kreuzberg muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Er hatte sich im Bürgerkrieg einer Terrorgruppe angeschlossen.

Von Frank Jansen

Der Angeklagte grinst spöttisch, mehrmals nickt er seiner voll verschleierten Frau und den Freunden im Publikum zu. Was der Richter zu sagen hat, scheint Fatih K. kaum zu interessieren, obwohl es seine Lebensplanung für längere Zeit empfindlich trifft. Es ist Mittwochmorgen im Justizpalast in Moabit, der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des Kammergerichts verkündet das Urteil gegen den Islamisten.

Der Angeklagte werde „wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ zu sechs Jahren Haft verurteilt, sagt Josef Hoch. Und er betont, dass auch eine höhere Strafe denkbar war, zumal sich K. bereits das zweite Mal vor Hoch verantworten muss. Doch nach einer „Verständigung der Verfahrensbeteiligten“, wie Hoch es formuliert, hatte der Islamist im Juli ein Strafmaß von maximal sechs Jahren plus X angeboten bekommen, falls er gesteht. Was er auch tat.

So endet der erste Berliner Prozess gegen einen Islamisten, der sich in den syrischen Bürgerkrieg begeben und dort einer Terrorgruppe angeschlossen hatte, mit einem Urteil mäßiger Härte. Trotz der Vorgeschichte. Der heute 36 Jahre alte K. war im Frühsommer 2013 mit seiner Familie von Berlin nach Syrien gereist, obwohl er 2011 bereits vom Kammergericht 22 Monate Haft wegen Unterstützung der militanten Gruppierung „Deutsche Taliban Mujahedin“ erhalten hatte.

Außerdem galt auch nach Verbüßung der Strafe ein seit 2009 bestehendes Ausreiseverbot. Es störte K. nicht. Und er nahm seine Frau und die sechs Kinder mit ins Kampfgebiet im Nordwesten Syriens. Wo die von Tschetschenen dominierte und mit Al Qaida verbündete Miliz „Junud al Sham“ (Soldaten Syriens) die Armee des Diktators Assad angriff.

Denis Cuspert taucht in einem Video K.s auf - er tritt eine Leiche

Anders als die Bundesanwaltschaft halten es die Richter allerdings nicht für erwiesen, dass K. gekämpft hat. Doch die Mitgliedschaft bei Junud al Sham ist unstrittig. Der Angeklagte habe im Juni 2013 von der Vereinigung ein Sturmgewehr AK 47 Kalaschnikow erhalten und sei daran ausgebildet worden, sagt Hoch. Im August habe K. auf einem Schlachtfeld Videoaufnahmen gemacht.

In einem Film ist ein toter syrischer Soldat zu sehen. Fatih K. nennt ihn „stinkender Ekel“. Ins Bild kommt auch Denis Cuspert und schwadroniert. Der Berliner Ex-Rapper ist einer der führenden Agitatoren der Salafistenszene und seit 2013 in Syrien. In einem Video von K. tritt Cuspert eine Leiche. Ein grausiges Bild, doch Richter Hoch hält K. zugute, dass er Cuspert ermahnt habe, die Schändung von Toten zu unterlassen. Und der Anklagevorwurf, K. habe die Videos als Propaganda für Junud al Sham eingesetzt, ist für den Strafsenat nicht nachweisbar.

Im September 2013 kehrten K. und Familie nach Berlin zurück. Die Polizei nahm K. rasch fest. Im Januar 2015 begann der Prozess, angeklagt war auch ein Kumpan aus dem Bürgerkrieg, der Frankfurter Türke Fatih I. Ihn verurteilte der Strafsenat im Juli zu dreieinhalb Jahren wegen Unterstützung von Junud al Sham. Und für kommende Woche plant das Gericht das Urteil gegen den Berliner Syrien-Veteran Murat S.

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