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Die JVA in Plötzensee ist mit Stacheldraht gesichert - vier Häftlinge sollen die Mauern trotzdem überwunden haben.

© Kai-Uwe Heinrich

Update

Ausbruch in Berlin-Plötzensee: Vier Häftlinge aus Justizvollzugsanstalt abgehauen

Mithilfe von Decken haben vier Häftlinge am Mittwochabend ein mit Stacheldraht gesichertes Tor der Justizvollzugsanstalt in Plötzensee überwunden. Sie befanden sich im offenen Vollzug. Drei der Männer sind noch auf freiem Fuß.

Vier Häftlinge sind am frühen Mittwochabend aus dem Justizvollzugsanstalt am Friedrich-Olbricht-Damm 16 in Charlottenburg ausgebrochen. Das bestätigte die Pressesprecherin der Justizverwaltung, Claudia Engfeld. Drei Häftlinge sind weiterhin auf der Flucht.

Die Männer nutzten Decken, um über ein etwa drei Meter hohes Tor zu klettern, das mit Stacheldraht gesichert ist, sagte Engfeld. Am frühen Abend fiel dem Gefängnispersonal auf, dass die Häftlinge fehlten. Einer von ihnen habe sich zwei Stunden später gegen 20 Uhr wieder gestellt. Der Mann soll stark alkoholisiert gewesen sein. "Wir gehen davon aus, dass auch die anderen sich demnächst stellen werden", sagte die Justizsprecherin.

Die Männer brachen aus dem offenen Vollzug aus

Bei den Ausbrechern handelt es sich um Männer zwischen Ende 20 und Mitte 30. Alle besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und saßen Ersatzfreiheitsstraßen ab, weil sie "wegen kleinerer Delikte zu Geldbußen verurteilt" worden waren, so Engfeld. Die Männer seien im offenen Vollzug untergebracht.

Erst vor genau einem Monat waren zwei Männer aus der JVA Moabit entkommen. Einer der Männer ist noch immer auf der Flucht. Der andere war vor zwei Wochen in einem Hotel in Charlottenburg festgenommen worden.

Mit diesem Fall sei der Ausbruch der vier jungen Männer aber nicht zu vergleichen, sagt Engfeld. "Beim offenen Vollzug ist das quasi ein systemimmanentes Problem." Die Häftlinge dort seien nicht zu Haftstrafen sondern Geldbußen verurteilt worden. Ihre Zeit in Haft sei ein Ersatz dafür. Die Häftlinge genössen daher sehr viel mehr Freiheiten. "Wer damit nicht klar kommt, muss in den geschlossenen Vollzug", so Engfeld.

Angeklagt werden die Ausbrecher nicht - aber bestraft

Eine Anklage haben die Ausbrecher nicht zu befürchten. "Der Drang nach Freiheit wird vom Gesetz höher bewertet", sagt die Justizsprecherin. Dennoch werde es Strafen geben. In solchen Fälle würden pädagogisch-disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Die Ausbrecher erwartet nun der geschlossene Vollzug - mit weniger Besuchsstunden und weniger Freiheiten.

Am Mittwochmorgen erst war ein wegen Drogendelikten verurteilter 37-Jähriger aus dem offenen Vollzug in der Robert-von-Ostertag-Straße in Zehlendorf ausgebrochen - obwohl er einfach durch das Gefängnistor hätte marschieren können. Der 37-Jährige sei ein "kompletter Freigänger" gewesen, sagte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung - das heißt, er durfte den offenen Vollzug jeden Morgen verlassen, um einem Job außerhalb der Gefängnismauern nachzugehen. Erst abends musste er sich im Gefängnis zurückmelden.

Am Donnerstagmorgen meldete er sich freiwillig zurück. Auch er wird für die Nacht in Freiheit nun strengere Haftbedingungen erhalten. Die Hälfte seiner dreijährigen Haftstrafe hatte er bereits abgesessen. Aus seiner möglichen vorzeitigen Entlassung im April 2015 wird nun vermutlich nichts.

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