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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

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Baby blind und taub geschüttelt: Fünf Jahre Gefängnis für 26-jährigen Vater

Ein 26-jähriger Vater hat nach Überzeugung des Landgerichts sein sechs Monate altes Baby so lange geschüttelt, bis es blind und taub war. Jetzt soll er fünf Jahre ins Gefängnis.

Das Leben der kleinen Emilia aus Pankow hatte kaum begonnen, da wurde sie Opfer des eigenen Vaters. Das stand nach knapp achtwöchigem Prozess für das Berliner Landgericht fest. Der 26-Jährige habe dem Baby vier Rippen gebrochen, als es fünf Wochen alt war. Fünf Monate später habe er das zerbrechliche Kind derart heftig geschüttelt, dass es seitdem blind und taub ist, hieß es im Urteil. Gegen Werner E. ergingen fünf Jahre Gefängnis. Die mitangeklagte Mutter erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen 300 Euro Geldstrafe. 

Schuldig der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie des versuchten Totschlags, entschieden die Richter im Falle des Vaters und entsprachen damit im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Auf Freispruch hatten die Verteidiger plädiert. Werner E. hatte die Rippenbrüche als bedauerlichen Unfall geschildert. Er sei mit Emilia auf dem Arm gestolpert, habe sie in Panik festgehalten und sei gegen eine Wand geprallt. Das Schütteln fünf Monate später im November 2014 bestritt er.

Der Vater sei „schnell reizbar und aufbrausend“, hieß es im Urteil. Zu den Taten sei es gekommen, als er allein mit seiner Baby war. „Emilia schreit, er verliert die Geduld und schüttelt sie heftig“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Wer ein Kind derart misshandle, „der nimmt billigend den Tod in Kauf“. Nach dem schweren Übergriff sei der Vater weiter seinen Freizeitaktivitäten nachgegangen.

Das folgenschwere Drama für Emilia hätte, so scheint es, verhindert werden können. Werner E. stand nach dem ersten Übergriff unter Verdacht. Es war Haftbefehl wegen mutmaßlicher Kindesmisshandlung erlassen worden. Weil keine Fluchtgefahr bestand, wurde er aber von Untersuchungshaft verschont. Das zuständige Jugendamt habe „zunächst funktioniert“, so Schertz. Mutter und Kind kamen getrennt vom Angeklagten in eine Einrichtung. E. ging zur familientherapeutischen Beratung.

Bald aber fielen die Einschätzungen positiv aus. Mit Empörung stellten die Richter fest: „Schon am 15. September gestattete das Jugendamt, dass Mutter und Kind zurück in die Wohnung gehen – obwohl ein Richter einen dringenden Tatverdacht gegen den Vater gesehen hatte, das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.“

Am 20. November kam es laut Anklage zum lebensgefährlichen Schütteln. Die 24-jährige Mutter habe nichts geahnt, als sie nach Hause kam, so das Gericht. Sie habe aber deutlich erkannt, dass es ihrem Kind immer schlechter ging. Gegen 22 Uhr hatte sie eine SMS an Werner E. geschickt, der in einem Lokal war: „Das Kind krampft jetzt im Sekundentakt.“ Doch erst um 5.52 Uhr habe sie den Notarzt alarmiert.

Emilia kam komatös ins Krankenhaus. Es war zu starken Einblutungen in Gehirn und Augen gekommen. Ob sie jemals wieder sehen und hören kann, ist fraglich. Sie lebt derzeit bei einer Pflegefamilie. Der Mutter wurde bislang jeglicher Kontakt zum Kind verwehrt.

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