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Bahnerpresser: Drohungen waren ein "Bluff"

Wegen versuchter räuberischer Erpressung der Deutschen Bahn ist ein 45-jähriger Mann aus Niedersachsen vom Berliner Landgericht zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Der arbeitslose Fachinformatiker hatte gestanden, im Februar versucht zu haben, die Deutsche Bahn in Berlin um zwei Millionen Euro zu erpressen. Bei Nichterfüllung der Forderung hatte er mit Anschlägen gedroht.

Das Gericht ging davon aus, dass die Drohungen ein "Bluff" waren. Der Angeklagte habe zwar einen recht "ausgeklügelten Tatplan" entwickelt, in den er seine technische Versiertheit habe einfließen lassen. Er habe aber weder die Absicht noch die Möglichkeit gehabt, dieses Szenario umzusetzen. Um Kompetenz zu demonstrieren, habe er eine "enorme kriminelle Energie" aufgewandt, hieß es in der Urteilsbegründung. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der an Hepatitis C leidende Familienvater in einer "persönlich schwierigen Lage" gewesen sei und einen "Befreiungsschlag" durch die Erpressung erhofft habe.

Drei Postsendungen mit einer CD waren bei der Zentrale der Deutschen Bahn in Berlin eingegangen. Darauf hatte der 45-Jährige mit technisch verzerrter Stimme seine Geldforderungen übermittelt sowie Instruktionen für die geplante Geldübergabe am 21. Februar erteilt. Nach einer Art Schnitzeljagd mit der Polizei wurde er im niedersächsischen Springe festgenommen. Bei der Festnahme waren auch seine Ehefrau und der zweijährige Sohn dabei. Ihre Anwesenheit sollte dazu dienen, die Fahrt als Familienausflug zu tarnen. (mit ddp)





 

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