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Beleidigung: Intensivtäter zu neuer Haftstrafe verurteilt

Der Berliner Intensivtäter Nidal R., der als "Mahmoud" traurige Berühmtheit erlangt hat, muss wegen der Beleidigung von Justizbeamten erneut ins Gefängnis. Der heute 25-Jährige sei "nicht bewährungsfähig", urteilte das Gericht.

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Intensivtäter Nidal R. wegen Beleidigung von zwei Justizangestellten in der Untersuchungshaft zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der als Jugendlicher unter dem Namen "Mahmoud" bekannt gewordene Nidal R. hatte im Juni und September 2005 im Untersuchungsgefängnis eine Wachtmeisterin als "blöde Kuh" und später einen Kollegen als "Hurensohn" beschimpft. Die Wärter hatten wegen Ruhestörung sein Zellenfenster mit einem Schloss verriegeln wollen.

Der heute 25-Jährige habe sich als "nicht bewährungsfähig gezeigt", weil er sich trotz Vollzugs von derartigen Beleidigungen nicht abhalten ließ, hieß es im Urteil. In seinem Geständnis hatte der Angeklagte betont, dass es "unter dem enormen Druck" der fast einjährigen Untersuchungshaft zu den Beleidigungen gekommen sei. Der in Berlin geborene staatenlose Palästinenser sei in einem "strafbaren Milieu" groß geworden und habe durchaus gewusst, was ihn in der Haft erwarte, sagte der Richter.

Die kriminelle Karriere von Nidal R. begann, als er 15 Jahre alt war. Sein Strafregister enthält 13 Eintragungen, darunter fünf Verurteilungen zu Jugendstrafen wegen Gewaltdelikten bis zu viereinhalb Jahren. Im April 2005 war der nunmehr erwachsene Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Derzeit sitzt Nidal R. in Untersuchungshaft. Zwei weitere Anklagen, darunter wegen Körperverletzung und Diebstahls, sind noch anhängig. (mit ddp)

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