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Berlin Hyp: Prozess um Bankenskandal geht in die zweite Runde

Im März wurde das spektakuläre Urteil im "Fall Landowsky“ gesprochen. Jetzt liegt die schriftliche Begründung vor. Der Bundesgerichtshof muss sich nun mit Revisionsanträgen befassen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Bankenprozess gegen den früheren CDU-Fraktionschef und Vorstandsvorsitzenden der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, geht in die nächste Instanz. Das Landgericht Berlin hat jetzt die schriftliche Begründung zu seinem spektakulären Urteil vom 21. März 2007 vorgelegt, als Landowsky und zwei weitere Ex-Bankmanager zu Freiheitsstrafen von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt wurden. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte Landowskys haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Beide Seiten haben nun vier Wochen Zeit, die 481 Seiten starke Gerichtsentscheidung, die dem Tagesspiegel vorliegt, zu analysieren und ihrerseits die Revision schriftlich zu begründen. Dann muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe feststellen, ob das Landgericht ordnungsgemäß oder rechtsfehlerhaft entschied. In der Sache kann der Fall nicht neu aufgerollt, aber das Strafmaß noch erhöht oder vermindert werden.

Das Strafverfahren hatte sich gegen sechs Bankvorstände, sechs Mitglieder des Kreditausschusses des Aufsichtsrats und gegen den Leiter der Kreditabteilung der Berlin Hyp gerichtet. Es ging um die Kreditvergabe in dreistelliger Millionenhöhe an die Aubis-Unternehmensgruppe, die Anfang der neunziger Jahre von den CDU-Politikern Klaus Wienhold und Christian Neuling aufgebaut worden war. Das Unternehmensziel: 15 000 Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland sollten gekauft, saniert und bewirtschaftet werden.

Im jetzt vorliegenden Urteil stellte das Landgericht fest, dass die Verweigerung der Kreditvergabe „ohne weiteres möglich und vorliegend geboten“ gewesen wäre. Mehrere „gewichtige Pflichtwidrigkeitselemente“ hätten zum Verstoß gegen die Vermögensbetreuungspflicht der Bankvorstände geführt: Aufgezählt werden in dem umfangreichen Schriftstück „gravierende Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bonitätsprüfung“ und „unrichtige und unvollständige Angaben gegenüber den Aufsichtspersonen“. Wobei die Kreditvergabe teilweise ohne Zustimmung des Kreditausschusses erfolgt sei. Außerdem bemängelten die Richter eine „unzureichende Chancen/Risikoabwägung“ und sie sahen „gewichtige Indizien, wonach sich das Engagement und die Kreditnehmer selbst als unbeherrschbar abzeichneten“.

Landowskys Aussagen vor Gericht werden im Urteil akribisch zitiert. Er habe die Kreditvergabe als unternehmerische Entscheidung bezeichnet, von der man sich eine Ausstrahlung auf die neuen Länder erwartet habe. „Die Platte hat mir am Herzen gelegen.“ Zugunsten Landowskys und seiner Kollegen ließ das Gericht gelten, dass sie „unbestraft sind und bis zu den hiesigen Taten nicht nur ein sozial integriertes Leben führten, sondern auch in ihrem Berufsleben erfolgreich waren und sich durch hohe Leistungen ausgezeichnet haben“. Strafmildernd sei auch die „in der Presselandschaft beispiellose Vorverurteilung der Angeklagten“, um sie als Verantwortliche für die Haushaltsmisere Berlins darzustellen. Und sie hätten in einer „schwierigen Umbruchphase“ gehandelt.

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