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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Berlin-Niederschöneweide: Der Fußgänger hatte Grün und ist nun tot

Ein bisschen was getrunken, ein bisschen zu schnell - doch am Ende war es eine Unachtsamkeit, die einem Menschen das Leben kostete. Jörg S. übersah eine rote Ampel. Ein Berliner Gericht verurteilte ihn nun zu einer Bewährungsstrafe.

Der 28-jährige Ingenieur durfte sich sicher fühlen, als er die Fahrbahn betrat. Die Ampel stand für Fußgänger auf Grün. Ein BMW-Fahrer aber wollte die nächste Tankstelle nicht verpassen, war dadurch abgelenkt. Die Ampel, die für Fahrzeuge bereits fünf Sekunden lang Rot zeigte, übersah er und erfasste den Fußgänger. Neun Monate nach seinem folgenschweren Fehler saß Jörg S. wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, gestand und sagte unter Tränen: „Ich nehme jedes Urteil an.“

Als S. nach einem Volleyballspiel und einem Essen ins Auto stieg, war er leicht alkoholisiert. Unter 0,5 Promille hatte er im Blut. Damit lag er in dem Maß, das nicht verboten ist. Auf der Michael-Brückner-Straße in Niederschöneweide fiel ihm das Tanken ein. Er fuhr zu dem Zeitpunkt mindestens 15 Stundenkilometer zu schnell. „Ich habe die nächste Ampel fixiert, die 300 Meter entfernt ist“, gab S. zu. „Dann nahm ich einen Schatten aus dem Augenwinkel wahr, bremste, es war zu spät.“

Der Ingenieur war auf dem Heimweg. Keine 300 Meter lagen noch vor ihm, als er gegen 23.20 Uhr erfasst, über den BMW geschleudert und tödlich verletzt wurde. Jörg S., der nie zuvor wegen Verkehrsdelikten aufgefallen war, sah nun die Eltern des jungen Mannes und ihren Schmerz.

Es war nicht das Bier, das er am Nachmittag getrunken hatte, es war nicht das Tempo. Aus Unachtsamkeit verursachte S. den Unfall, waren sich Anklägerin, Nebenklage, Verteidiger und Gericht einig. „Sie haben richtig gepennt“, hielt ihm die Richterin vor. Gegen S. ergingen sechs Monate Haft auf Bewährung. Zudem soll er 8000 Euro Buße zahlen.

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