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Berlin-Staaken: Acht Männer nach blutiger Familienfehde vor Gericht

Nach blutigen Auseinandersetzungen zwischen zwei arabischen Familien im Frühjahr in Staaken stehen nun acht Männer vor Gericht. Eine "Frauengeschichte“ soll der Auslöser des Streits gewesen sein.

Die Familienfehde begann mit einem Streit zwischen zwei Frauen und eskalierte blutig: Acht Mitglieder und Unterstützer eines arabischen Clans stehen nach zwei gewalttätigen Vorfällen in Staaken vor Gericht. Als „aggressiver Mob“ sollen sie im Frühjahr mit bis zu zwanzig Helfern die gegnerische Sippe attackiert haben. Im Gerichtssaal zeigten sich die 20- bis 52-Jährigen außerordentlich ruhig. Wie bei der Polizei schwiegen die Männer. Der mit 16 Jahren jüngsten Beschuldigte ließ sich erst gar nicht blicken. Er halte sich „mit Wissen und Wollen der Familie“ im Libanon auf, teilte sein Anwalt mit.

Seit Jahren bereits herrscht Feindschaft zwischen den arabischen Familien O. und H., hieß es am Rande des Prozesses. Eine "Frauengeschichte“ stecke dahinter. Vielleicht nur ein Gerücht, es sei verworren. Die Begegnungen, um die es im Prozess geht, waren lautstark und handfest. Zwei Brüder O. sollen zwei Rivalen, Vater und Sohn, vor deren Haus attackiert haben. Als die Schlägerei bereits lief, sei für die Brüder eine etwa zehnköpfige Helfergruppe eingetroffen. Der 23-jährige Zahe O. soll dem Vater der gegnerischen Sippe derart brutal ins Gesicht getreten haben, dass der Kiefer brach. Der Mann war vier Tage bewusstlos und musste wiederbelebt werden.

In Übermacht war Familie O. den Ermittlungen zufolge auch zwei Wochen später. Sechs der Angeklagten sowie bis zu zwanzig weitere Personen aus dem Umfeld des Clans randalierten demnach vor dem Haus der Rivalen. Scheiben gingen zu Bruch, Messer waren im Spiel, Baseballschläger, Gürtel. Die Männer sollen versucht haben, das Haus zu stürmen. „Greift sie an“, habe Vater O. befohlen. Auf der anderen Seite standen auch völlig unbeteiligte Mieter. Sie konnten die Tür bis zum Eintreffen der Polizei blockieren. Ab Donnerstag werden Zeugen gehört.

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