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Berlin-Wilmersdorf: Totschlag an Rentner nach fünf Jahren aufgeklärt

Die Mordkommission gibt bei ungelösten Fällen nie auf. Nach exakt fünf Jahren ist jetzt das Tötungs-Verbrechen an einem 81-Jährigen geklärt worden.

Vor genau fünf Jahren, am 15. November 2011, wurde ein 81-Jähriger tot in seiner Wilmersdorfer Wohnung gefunden. Die Obduktion ergab: Karl Springer ist umgebracht worden, durch einen massiven Angriff gegen den Hals.

Das Verbrechen ist jetzt aufgeklärt worden, wie die Polizei am Donnerstag berichtete:

Im Zuge wiederholter aufwändiger Abgleiche von Tatortspuren durch den Erkennungsdienst des Landeskriminalamtes ergab sich in diesem Jahr ein Verdacht gegen einen heute 32-jährigen ungarischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Budapest. Aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Berlin veranlassten Rechthilfeersuchens war es möglich, in der vergangenen Woche zwei Berliner Kriminalbeamte einer Mordkommission nach Ungarn zu entsenden. Hier erfolgten, gemeinsam mit der in Budapest zuständigen Mordkommission, weitere Ermittlungen, wodurch sich die Beweislage gegen den Tatverdächtigen erhärtete. Unter anderem konnte über eine erlangte DNA-Probe die Verursachung relevanter Spuren durch den Verdächtigen am Tatort belegt werden.

In einer in Budapest durchgeführten Vernehmung räumte der Beschuldigte die Tatbegehung ein. Der Täter flüchtete unmittelbar nach der Tat aus Deutschland. Als Motiv beschrieb er ein eskalierendes Streitgeschehen zwischen dem Opfer und ihm. Hinweise auf ein anderweitiges Motiv haben die Ermittlungen bislang nicht ergeben.

Die Polizei und Staatsanwaltschaft in Budapest leiteten inzwischen ein eigenes Verfahren in dieser Sache ein und nahmen den Tatverdächtigen fest. Parallel wurde durch das Landgericht Berlin ein europäischer Haftbefehl erlassen.

Am 10. November 2016 erließ das Zentralgericht Budapest einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, welcher sich seither in Budapest in Untersuchungshaft befindet.

Die Staatsanwaltschaft Berlin und die zuständige Staatsanwaltschaft in Budapest werden nun einvernehmlich abstimmen, ob sich der Tatverdächtige vor einem deutschen oder ungarischen Gericht verantworten muss.

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