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Anfang Dezember war der Tunesier auf der Warschauer Brücke festgenommen wurden. Wo man ihn jetzt fand, ist nicht bekannt.

© Swen Pförtner/dpa

Exklusiv

Berliner Polizei: Gesuchter Tunesier Fathi Ben M. gefasst

Etliche Tarnidentitäten, vier gescheiterte Abschiebungen und doch musste ihn die Polizei kürzlich laufen lassen. Nun hat das Spiel ein Ende.

Fahnder der Berliner Polizei haben in der Nacht zum Sonnabend den untergetauchten Tunesier Fathi Ben M. gefasst. Entsprechende Tagesspiegel-Informationen bestätigte eine Polizeisprecherin. Wo genau der Mann geschnappt wurde, ist nicht klar. Gegen den 43-jährigen Kriminellen, der sich als abgelehnter Asylbewerber inzwischen vier Mal der Abschiebung in seine Heimat entzogen hat, soll nun ein Haftbeschluss erwirkt werden. Er war nach Tagesspiegel-Informationen von den Behörden des Freistaats Sachsen zur Fahndung ausgeschrieben. Ziel der sächsischen Behörden ist es, den Mann nun nach Tunesien abzuschieben.  

Der Fall hatte in dieser Woche für Aufsehen gesorgt - und eine Debatte über die Lücken im Abschieberecht ausgelöst: über die Grenzen, die der Polizei im Einzelfall gesetzt sind - und wie ein Krimineller das alles ausnutzen konnte und über Jahre unbehelligt blieb.

Es lag weder Haftbeschluss noch Fahndungsruf vor

Zivilfahnder der Berliner Polizei hatten ihn bereits einmal am 3. Dezember beim Drogenverkauf auf der Warschauer Brücke in Friedrichshain geschnappt und per Fingerabdruck identifiziert. Doch obwohl M. untergetaucht war, sich laut Polizei mehr als 20 Tarnidentitäten zugelegt hatte und drei Abschiebungen gescheitert waren, konnte die Polizei ihn nicht festhalten. Der Grund: Die Behörden in Sachsen hatten ihn zwar zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Es lagen aber weder Haftbeschluss noch Fahndungsruf vor. Auch die elf Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Gewalttaten, Drogendelikten und Betrug spielten keine Rolle. Der Verdacht, M. sei ein islamistischer Gefährder, wurde in der vergangenen Wochen zudem von allen Seiten dementiert. 

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"Selbst wenn sich jemand mehrfach einer Abschiebung entzogen hat, heißt das nicht, dass er deswegen festgenommen werden kann“, erklärte die Polizei in dieser Woche. Hätte es bereits im Dezember eine Fahndung oder einen Hinweis auf eine geplante Abschiebung gegeben, dann hätte sich die Polizei auch mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und M. schon damals in Gewahrsam nehmen können.

Der Beschluss zur Sicherungshaft war nur wenige Tage gültig

Der Freistaat Sachsen, wo M. ausländerrechtlich gemeldet war, hat dann im Januar beim Amtsgericht Tiergarten einen einstweiligen Beschluss zur Sicherungshaft durchgesetzt, der nur wenige Tage gültig war. Damit sollte M. Ende Januar einem Richter vorgeführt werden, der die Abschiebung anordnet. Dazu muss der Termin für den Flug stehen und es müssen Papiere beschafft sein. Tunesien hatte bereits im November Ersatzdokumente bereitgestellt. Doch M. war nicht zu fassen.  

Danach hat Sachsen den 43-Jährigen durch einen neuen Gerichtsbeschluss zur Fahndung ausgeschrieben. Deshalb konnten ihn die Berliner Fahnder nun in der Nacht nach der Festnahme auch in Gewahrsam behalten. Er soll nun an die sächsischen Behörden übergeben werden.  

M. war im Juni 2014 unter dem Namen Kamal Mustafa ohne Ausweispapiere in die Bundesrepublik eingereist. Zuvor war er bereits in Italien mit 14 Tarnidentitäten aufgefallen, in Deutschland und der Schweiz mit weiteren. Anfang Juli 2014 wiesen ihn die Behörden dem Landkreis Bautzen zu. Im Oktober 2014 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ab und ordnete die Abschiebung an. Doch für die Behörden war er nicht erreichbar, er tauchte unter. Im Januar 2016 meldete der Landkreis Bautzen ihn als auffindbar.

Tunesien bestätigte aber seine Identität und stellte Anfang November 2017 einen Ersatzpass aus. Mehrere Abschiebungen – im September, November und Dezember 2017 – scheiterten. Er war „nicht greifbar“. Damit ist es nun vorbei. 

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