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Bewährungsstrafe für Stalkerin: Brennender Hass auf den Ex-Freund

Eine 38-Jährige wurde nach der Trennung von ihrem Partner zur Stalkerin. Am Ende legte sie sogar Feuer – und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Sonnenbrille, weiße Handschuhe, spöttisch ihr Unterton. Die Frau, die nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wurde, schien auf Provokation aus. Sie fiel dem Richter ins Wort, sie betitelte ihren ehemaligen Lebensgefährten als „Lachnummer“ und amüsierte sich, als dessen Mutter in den Zeugenstand musste. Für Susanne H. gab es bis zum Ende des Prozesses nur eine Person, die zu bedauern war: sie selbst. Laut Urteil aber ist die 38-Jährige nicht Opfer, sondern eine Stalkerin, die nach dem Ende einer zehnjährigen Beziehung zur Brandstifterin wurde.

Es ging um drei Brandanschläge in Gesundbrunnen. Zweimal traf es das Haus, in dem ihr früherer Partner lebte, einmal das Mehrfamilienhaus, in dem die Eltern des 48-jährigen Mannes wohnen. Taten im Stundentakt. In zwei Fällen wurde bei den Verbrechen am 16. Juli 2011 ein Molotowcocktail eingesetzt. „Purem Glück ist es zu verdanken, dass Menschen nicht verletzt wurden“, sagte der Richter.

Um 21 Uhr wurde ein Pärchen auf eine seltsame Person aufmerksam. Schwarz gekleidet und vermummt war die Gestalt. „Auffällig war eine große Sonnenbrille mit weißem Rahmen“, erinnerte sich eine 25-jährige Zeugin. Sie und ihr Freund sahen, wie diese Person „gebückt am Kellerfenster stand und Papier anzünden wollte“. Die Zeugen griffen sofort ein und traten die Flammen aus. Die Gestalt verschwand. Hausbewohner aber brachten schnell jene Frau ins Spiel, die viele Jahre dort gewohnt hatte. Es kursierten schon länger Gerüchte. Sie habe dem Ex die Autoreifen zerstochen und ihm auch Fensterscheiben eingeworfen.

Als die Polizei in der Wohnung von Susanne H. eintraf, hatte es bereits zwei weitere Anschläge gegeben. Eine als Molotowcocktail präparierte Bierflasche war auf den Balkon ihres Ex-Partners geflogen und hatte einen Kunststoffteppich in Brand gesetzt. Zudem war vor der Wohnungstür der Eltern des Mannes eine brandgefährliche Flasche entdeckt worden. Dort wurde ein Fußabtreter teilweise zerstört. Alle Brände konnten gelöscht werden. Bei Susanne H. fanden Beamte jede Menge Indizien: die weiße Sonnenbrille und schwarze Kleidung mit Spuren von Feuerzeugbenzin. „Das hat alles nichts mit mir zu tun“, behauptete die Angeklagte. Sie versuchte es später mit Spott, als ihr Ex-Partner aussagte. „Sie hat mich mit hunderten SMS terrorisiert, sie schickte mir Morddrohungen“, sagte der Wachmann. Eine der Nachrichten spielte er vor. „Ich töte dich“, schnarrte die Stimme einer Anruferin durch den Saal. Ein Gutachter stellte bei der Angeklagten zwar eine depressive Störung fest, bescheinigte ihr aber volle Schuldfähigkeit. Stalking sei kein Krankheitsbild. Bei Susanne H. sei allerdings eine schwere Stalking-Stufe anzunehmen.

Drei Jahre Haft verlangte die Staatsanwältin gegen die Angeklagte, die früher als Vertreterin für Medizintechnik arbeitete. Die Richter ließen Gnade walten: zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Zudem muss sich die Frau umgehend in psychiatrische Behandlung begeben und darf keinerlei Kontakt zum Ex und dessen Eltern aufnehmen. Kerstin Gehrke

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