zum Hauptinhalt

Bewährungsstrafe: Prozess: Frau sediert für Pflegestufe II

Eine Berliner Krankenschwester ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte einer Patientin einen Schlaftrunk gegeben, um eine bessere Pflegestufe für sie zu erzielen.

Der Vorfall in einem Krankenpflegeheim in Wedding löste Entsetzen aus: Einer 86-jährigen Patientin wurde vor einer Begutachtung ein Medikament verabreicht, um ihre Vitalität einzudämmen. Als der medizinische Dienst der Krankenkassen zur Überprüfung der Pflegestufe erschien, lag die Seniorin apathisch und völlig hilflos im Bett. Mehr als drei Jahre nach dem Skandal stand die Verantwortliche gestern vor dem Amtsgericht. „Die Frau sollte etwas ruhiger sein“, gestand Sigrid M., damals Wohnbereichsleiterin.

Sie gab der Patientin Dipiperon, ein mittelstarkes Beruhigungsmittel. „Die Leute vertragen das normalerweise gut“, sagte die Angeklagte. Sie habe es ohne Absprache verabreicht. „Die Patientin war auf Stufe I runtergestuft worden, das war ungerecht.“ Deshalb hatte sie eine Höherstufung in die II beantragt. „An dem Tag aber wollte die Frau unbedingt aufstehen.“ Da setzte sie um, was angeblich einmal in einem flapsigem Arzt-Gespräch gefallen ist: „Wenn alle Stricke reißen, nehmen Sie Dipi.“

Was ein Scherz gewesen sei, habe sie ernst genommen, sagte die Angeklagte. „Ich war so unter Stress, nervlich völlig am Ende.“ Sie habe „immer alles recht machen wollen“. An den Pflegestufen hängt viel Geld. „Wir sollten darauf achten, dass die Patienten die richtige Stufe haben.“ Sie habe leider „übertrieben“. Die 86-jährige Patientin musste sich übergeben und fiel für Stunden in einen komaähnlichen Schlaf. Die Seniorin bekam zunächst sogar die Pflegestufe III, wurde später aber auf die II zurückgestuft.

Als die Vorwürfe bekannt wurden, musste Sigrid M. das Heim des Lazaruswerks verlassen. Was sie im August 2006 tat, sei ein Einzelfall, versicherte die Heimleitung. Von einem „spontanen Entschluss“ der damaligen Mitarbeiterin und einem „einmaligen Ausrutscher“, ging das Gericht aus. Die heutige Rentnerin wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie nickte und verzichtete auf Rechtsmittel.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false