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Update

Brandserie in Berlin: Feuerwehr im Dauereinsatz gegen Brandstifter

Die Serie von Brandstiftungen in Berlin geht weiter: In Hellersdorf und in Spandau brannte es, zweimal wurden Kinderwagen in Hausfluren angesteckt, einmal ein abgestellter Rollstuhl. Welche Strafen drohen den Tätern?

Am Dienstagabend riefen Anwohner die Feuerwehr in den Oschatzer Ring in Hellersdorf, wo ein Elektrorollstuhl brannte. Außerdem haben Unbekannte in der Nacht zu Mittwoch im Treppenhaus eines Mietshauses in Spandau einen abgestellten Kinderwagen angezündet. Eine Mieterin hörte den Brandmelder und rief die Feuerwehr. Eine vierköpfige Familie wurde durch Rauchgasvergiftungen leicht verletzt. Bereits am frühen Dienstagmorgen hatte in einem Treppenhaus in der Eisenacher Straße in Hellersdorf ein abgestellter Kinderwagen gebrannt. Auch dort ist das Feuer gelegt worden. Erst am Wochenende brannte in der Nähe eine Gartenlaube nieder.

Seit März zählt die Polizei in Hellersdorf rund 70 Brandstiftungen – die meisten innerhalb eines Radius’ von einem Kilometer. Inzwischen gehen die Ermittler des Brandkommissariats des Landeskriminalamtes von mehreren Tätern aus. Die Vorgehensweise bei den einzelnen Zündeleien sei sehr unterschiedlich gewesen, außerdem brannte es zuweilen fast zeitgleich an zwei Orten. Nachdem ein Brandstifter wiederholt öffentlichkeitswirksam Feuer gelegt hatte, könnte das unabhängig von ihm andere Täter zum Nachahmen animiert haben. Dutzende zivile und uniformierte Beamte fahren in dem betroffenen Gebiet permanent Streife.

Nehmen die Täter den Tod von Menschen in Kauf?

Um welchen Strafbestand es sich in den aktuellen Fällen handelt, ist nicht eindeutig. Einen leeren Kinderwagen oder einen abgestellten Rollstuhl anzuzünden, gilt etwa so lange als Sachbeschädigung, bis das Feuer auf ein Gebäude übergreift. Wenn beabsichtigt war, das Haus anzuzünden, die Flammen jedoch nicht übergegriffen haben, wird zunächst von einer versuchten Brandstiftung und einer vollendeten Sachbeschädigung ausgegangen. Wegen eines versuchten Tötungsdeliktes wird nur dann ermittelt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Täter den Tod von Anwohnern mindestens in Kauf genommen, womöglich sogar beabsichtigt hat.

Als schwere Brandstiftung gilt, wenn an oder in Gebäuden gezündelt wird, in denen sich Menschen aufhalten könnten. Nur wenn ein Brandstifter ausschließen konnte, dass Menschen hätten verletzt werden können, kann er mit einer Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung oder gar Sachbeschädigung rechnen. Dafür müssen angesteckte Mülltonnen etwa außerhalb eines Hauses stehen, an einer Gartenlaube hätte der Brandstifter zuvor durch Rufen oder Klopfen sicherstellen müssen, dass darin niemand schläft – was unwahrscheinlich ist. Der einfachen Brandstiftung macht sich vielmehr schuldig, wer etwa einsehbare Fahrzeuge oder Bäume ansteckt.

Den Tätern drohen mehrjährige Haftstrafen

Mehrere der Taten in Hellersdorf werden wohl als schwere Brandstiftung eingestuft. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahre vor. Juristen gehen davon aus, dass drei bis fünf Jahre Haft drohen, sollte einem Verdächtigem mehrere der bekannt gewordenen Taten nachgewiesen werden. Da bisher nichts über die Motive der Täter bekannt ist, wollten sich Ermittler nicht dazu äußern.

Die Experten im Landeskriminalamt werten derzeit die kürzlich nach Bränden eingesammelten DNA-Spuren aus. Noch ist nicht sicher, ob die Spuren, etwa Speichel und Hautreste, nicht sämtlich von ahnungslosen Anwohnern stammen.

Ist die DNA überprüft, kann sie mit bei der Polizei gespeicherten Spuren früherer Brandstiftungen verglichen werden. Das hilft derzeit allerdings nur, wenn einer der Täter schon früher als Brandstifter aktiv war und dabei Spuren hinterlassen hat.

Im vergangenen Jahr hatte es zwei Brandserien in Moabit gegeben. In der Birkenstraße brannte es im Spätsommer fünfmal. Damals wurde im Treppenhaus gezündelt. Zum Jahresanfang 2009 war ein Haus in der nahen Huttenstraße betroffen. Ein Unbekannter hatte fünfmal Feuer gelegt. Im März war dadurch eine 56-jährige Mieterin an den Folgen ihrer Verletzungen gestorben. Es wurden neue Schlösser im Haus eingebaut. Bei beiden Brandserien wurde kein Täter überführt.

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