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Brennende Autos: Ein Feuerschein, eine dunkle Figur

Beim Auftakt im Prozess gegen eine mögliche Autoanzünderin erscheint die Beweislage schwierig: Der 21 Jahre alten Alexandra R.wird versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Nach dem ersten Tag der Hauptverhandlung bleibt der Fall offen.

Von Frank Jansen

Sie ist klein, blass, trägt eine schmale Brille und eine hellblaue Trainingsjacke. Wäre Alexandra R. nicht von ihren beiden Verteidigerinnen eingerahmt, würde sie im großen, wilhelminisch prunkenden Saal 700 des Justizpalasts in Moabit ziemlich verloren wirken. Doch möglicherweise ist die 21 Jahre alte Frau nicht so harmlos, wie sie aussieht. Alexandra R. habe am 18. Mai gegen 0 Uhr 15 in der Liebigstraße in Friedrichshain drei Grillkohleanzünder auf den rechten Vorderreifen eines geparkten Mazda gelegt und angezündet, trägt Staatsanwältin Andrea Hoffmann aus der Anklageschrift vor. Ein zufällig am Tatort vorbeifahrender Polizist habe jedoch die brennenden Anzünder vom Reifen entfernen können, bevor das Feuer auf den Wagen übergreifen konnte. Für die Anklägerin ist klar: Das war versuchte Brandstiftung.

Die Bedeutung des Prozesses, der am Dienstag am Amtsgericht Tiergarten begonnen hat, geht weit über den Fall hinaus. Seit Jahren wird die Stadt von einer Serie versuchter und vollendeter Brandanschläge auf Fahrzeuge heimgesucht. Der Staat erscheint schwach, weil es kaum gelingt, Zündler zu ergreifen. Allein in diesem Jahr hat die Polizei 110 Anschläge auf Autos registriert. 165 Fahrzeuge wurden direkt angegriffen, 60 weitere bekamen was ab. Festgenommen wurden 14 Tatverdächtige. Polizei und Senat stehen unter dem Druck einer weithin genervten Öffentlichkeit. In dieser Atmosphäre ist nun der erste Prozess gegen einen möglichen autofeindlichen Brandteufel gestartet. Endlich, werden viele sagen. Doch nach dem ersten Tag der Hauptverhandlung erscheint der Fall der Alexandra R. offen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf die Angaben zweier Polizisten. Das sind der Beamte, der mit seinem Tonfa-Schlagstock gerade noch rechtzeitig die kokelnden Grillanzünder vom Reifen des Mazda stieß, und eine Beamtin, die mit dem Kollegen in jener Nacht im Streifenwagen unterwegs war.

Sie seien langsam durch die Liebigstraße gefahren, als der Kollege an einem Auto einen verdächtigen, dunkel gekleideten Jugendlichen gesehen habe, sagt die Polizeiobermeisterin vor Gericht. Sie habe niemanden gesehen. Ihrem Kollegen sei dann an dem Mazda ein Feuerschein aufgefallen. Der Beamte sei raus aus dem Streifenwagen und habe vom Reifen die Anzünder runtergeschoben, „ich setzte einen Funkspruch ab“. Dann sei sie, sagt die Polizistin, in Richtung Frankfurter Tor gerannt, auf der Suche nach einer dunkel gekleideten Person mit Basecap. Auf dem Platz habe sie eine Person gesehen, die der Beschreibung des Kollegen entsprach. Dieser sei mit dem Streifenwagen hinterhergekommen.

Sie selbst habe die Person verfolgt, die „normalen Schrittes“ in die Petersburger Straße und dort in einen Spätkauf gegangen sei. Dort kam es zur Festnahme. Alexandra R. habe vor einem Getränkekühlschrank „gehockt und schwerer geatmet“. Die Festgenommene habe gesagt, sie habe Bier kaufen wollen. Als die Polizistin die Kleidung von R. durchsuchte, fand sie den Sprühkopf einer Farbdose und zwei Buttons mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards).

Die Polizisten fuhren mit R. zurück zum Tatort. Nahe dem Mazda entdeckten sie zwei Farbsprühdosen, einer fehlte der Sprühkopf. Bei einem weiteren Auto lagen drei unbenutzte Grillanzünder. Später fand die Polizei in R.s Wohnung linksradikale Propaganda und Grillanzünder. Doch Fingerabdrücke oder sonstige Spuren, die R. belasten, gebe es nicht, sagen die Verteidigerinnen. Alexandra R. sagt nichts. Durch die U-Haft verlor sie ihren Ausbildungsplatz zur Binnenschifferin.

In einem ähnlichen Verfahren gegen einen Holländer, der ein Auto angesteckt haben soll, hat das Amtsgericht vergangene Woche die Anklage abgewiesen und den Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Im Oktober beginnt am Landgericht ein weiterer Prozess gegen einen möglichen Zündler.

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