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Garri R. war im ersten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Außerdem erhielt er ein dauerhaftes Berufsverbot.

© dapd

Bundesgerichtshof: Urteil gegen Berliner Drogenarzt aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Berliner Mediziner aufgehoben, der für den Drogen-Tod zweier Patienten verantwortlich ist. In einer neuen Verhandlung soll geklärt werden, ob eine vorsätzliche Tat vorliegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Berliner Arzt Garri R. wegen einer Gruppentherapie mit tödlichen Folgen aufgehoben. Dies bestätigte der Anwalt des Arztes, Mark Höfle, dem Tagesspiegel. Der BGH hatte seine Entscheidung bereits am 11. Januar getroffen.

Das Berliner Landgericht hatte den Psychotherapeuten im Mai 2010 zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. „Der Fall muss nun von einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden“, sagte der Verteidiger am Dienstag.

Wann das sein wird, sei jedoch noch nicht bekannt. Bei einer Gruppentherapie, bei der der Hermsdorfer Arzt seinen Teilnehmern einen Mix aus illegalen Drogen in seiner Praxis verabreicht hatte, waren im September 2009 zwei Männer ums Leben gekommen.

Zwölf Patienten hatten sich damals bei der sogenannten psycholytischen Therapie zu einer „gemeinsamen Reise“ in der Praxis getroffen, die dann außer Kontrolle geriet. Anwalt Höfle begrüßte die Entscheidung des BGH. „Es sagt aus, dass die Gruppenmitglieder frei verantwortlich gehandelt haben. Sämtliche Teilnehmer hatten Erfahrungen mit illegalen Drogen und sämtliche Teilnehmer, bis auf eine Person, hatten auch schon an derartigen Sitzungen teilgenommen.“ Die Approbation des Arztes ruht weiterhin.

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