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Polizeipräsident Dieter Glietsch (rechts) ehrt den couragierten Helfer.

© Polizei Berlin

U-Bahn-Schläger: BVG erteilt Hausverbot für Torben P.

Die neue U-Bahn-Streife vermeldet einen ersten Erfolg: Ein Übergriff auf einen Obdachlosen konnte verhindert werden. Im Fall des Schlägers Torben P. war es ein junger Bayer, der Schlimmeres verhinderte. Die Stadt hat ihn jetzt für seine Zivilcourage geehrt.

Die neuen Streifen der Polizei im öffentlichen Nahverkehr zeigen erstmals Wirkung. Am Donnerstag konnten Polizisten bei einem Übergriff auf einen Obdachlosen im U-Bahnhof Alexanderplatz rechtzeitig eingreifen. Am Freitag hat die BVG angekündigt, auch mit Hausverboten gegen U-Bahn Schläger vorgehen zu wollen.

Nach den zahlreichen brutalen Übergriffen der letzten Monate auf Berliner U-Bahnhöfen war es am Donnerstagabend ein 14-Jähriger, der in Mitte grundlos losprügelte. Wie die Polizei mitteilte, hatte der Junge gegen 20 Uhr zunächst einen 26-jährigen Obdachlosen im U-Bahnhof Alexanderplatz mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten. Polizisten, die im Rahmen der neu eingerichteten Doppelstreife dort patrouillierten, konnten den Jugendlichen rechtzeitig festnehmen. Der Obdachlose wurde bei dem Angriff leicht verletzt. Der minderjährige Schläger bekommt eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

BVG-Sprecher Klaus Wazlak unterstrich den Erfolg des neuen Konzeptes. Auch wenn man absolute Sicherheit nicht garantieren könne, sei es gelungen, das subjektive Sicherheitsempfinden der Kunden wieder zu erhöhen. Gegen U-Bahn Schläger soll zukünftig ein Beförderungs- und Hausverbot verhängt werden, sagte Wazlak dem Tagesspiegel. Geprüft wird derzeit ein Verbot für die vier Jugendlichen, die im April in Lichtenberg einen Mann ins Koma prügelten. Im Fall von Torben P. und dem ebenfalls 18-jährigen Mittäter Nico A., die in der Nacht zum 23. April einen Mann auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße brutal zusammengeschlagen hatten, ist die Entscheidung gefallen: Zwei Jahre lang dürfen sie keine Fahrzeuge der BVG benutzen und sich nicht in U-Bahnhöfen aufhalten. Sonst droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Es ist erst das dritte Mal, dass die BVG zu diesem Mittel greift.

Unterdessen haben Polizeipräsident Dieter Glietsch und Innenstaatssekretär Ulrich Freise den 21-jährigen Bayern, der das Opfer von Torben P. rettete und P. in den Schwitzkasten nahm, für seine Zivilcourage ausgezeichnet.

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