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Drogenanbau: Angeklagte: Neun Kilo Marihuana für den Eigenbedarf

Vier Berliner stehen als Cannabis-Bauern vor Gericht. Die Polizei hatte bei ihnen mehr als 700 Töpfe mit Cannabispflanzen sichergestellt. Drogenhändler wollen die Angeklagten jedoch nicht gewesen sein.

Vor der vierten Ernte kam die Polizei: Mehr als 700 Töpfe mit Cannabispflanzen entdeckten Beamte im Keller einer Lagerhalle an der Goerzallee in Steglitz. Vier Männer im Alter von 30 bis 45 Jahren, die bis dahin unbestraft durchs Leben gingen, sollen die Plantage betrieben haben. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft saßen sie gestern vor dem Landgericht. Die illegale Pflanzenzucht räumten sie ein und sprachen von einem „großen Fehler“. Doch eine von der Staatsanwaltschaft vermutete Bande, die auf berauschende Geschäfte aus war, wollen sie nicht gewesen sein.

„Das war nur zum Eigenbedarf“, beteuerte Knut T., der älteste Angeklagte. Der Künstlerbetreuer und ehemalige Requisiteur an einem Theater und Robert K., ein gelernter Röntgenassistent, hatten den in einem Industriegebiet gelegenen Flachbau angemietet. Nach einem „sehr unangenehmen Cannabisgenuss“ mit Übelkeit hatten sie nach den Angaben von T. beschlossen: „Das machen wir künftig selber, dann bekommen wir keinen schlechten Stoff mehr.“ Nach und nach habe sich dann alles entwickelt: „Jeder hatte seinen Bereich, kümmerte sich um seine eigenen Pflanzen.“ Sie hätten die Ernte „definitiv“ nicht auf den Markt bringen wollen – höchstens Freunden „mal was abgegeben“. Nur K. gab zu, eine geringe Menge verkauft zu haben.

Mit dem 40-jährigen Elektromeister Stephan P. bauten sie die Plantage laut Anklage ab Frühjahr letzten Jahres auf. Am Ende war es eine professionelle Aufzucht: Speziell ausgerichtete Lampen hingen in langen Reihen an der Decke. Es gab eine automatische Bewässerungsanlage, die Jahresstromrechnung soll 15 000 Euro betragen haben. Miguel N., der vierte Angeklagte, sei als „Hausmeister“ für die Cannabisplantage zuständig gewesen. Neun Kilogramm ernteten sie den Ermittlungen zufolge. Zur Sicherung des Anbaus und des Verkaufs hätten drei Luftdruckgewehre griffbereit im Keller gestanden.

„Ich fühlte mich nie als Bande und hatte nie die Absicht, die Plantage mit Waffen zu verteidigen“, erklärte K. über seinen Anwalt. Die Gewehre hatte angeblich Knut T. in den Keller gestellt. Das seien Requisiten aus dem Theater gewesen, in dem er einst beschäftigt war. „Als das Haus geschlossen wurde, bekam jeder etwas“, sagte der Ex-Requisiteur.

Die Angeklagten hoffen jetzt, dass die Richter in ihrem Urteil nicht von bandenmäßigem Handel, sondern von einem „minderschweren Fall“ ausgehen. Ansonsten drohen langjährige Haftstrafen. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. K. G.

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