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Durch Einsatzkommando festgenommen: Haftstrafe nach 17 Touren ohne Führerschein

Der 28-jährige Täter sitzt bereits wegen Zuhälterei im Gefängnis und soll zu einem polizeibekannten arabischen Familienclan gehören. Nun droht ihm ein weiteres Jahr hinter Gittern.

Ein Spezialeinsatzkommando zog Abdallah Abou-C. aus einem Porsche, doch nur eine Woche später steuerte der Mann ohne Führerschein einen VW Golf. Dreist stieg er vor einem Polizeirevier in Tempelhof ein und gab Gas, als Beamte die Verfolgung aufnahmen. Vier Wochen später fuhr Abou-C. einen BMW. Mindestens 17 Mal wurde der 28-Jährige in den letzten zehn Jahren ohne Führerschein erwischt. Strafen dafür und für andere Delikte beeindruckten ihn offenbar wenig. Lässig saß er am Montag wegen vier „Spritztouren“ vor Gericht und erhielt ein weiteres Jahr Haft.

Der Angeklagte war knapp 18 Jahre alt, als er erstmals zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Mit 22 Jahren musste der Mann aus Neukölln, der zu einem polizeibekannten arabischen Familienclan gehören soll, wegen bandenmäßigen Drogenhandels sowie weiterer Delikte für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Er verbüßte die Strafe bis Juli 2009. Im April 2010 bekam er in einem Prozess wegen Zuhälterei und weiterer Vorwürfe zwei Jahre und zehn Monate Haft. Da er in Revision ging, blieb er zunächst auf freiem Fuß. Der offiziell Staatenlose stand aber weiter im Visier der Ermittler. Am 5. August fiel er erneut als Autofahrer auf. Da konnte er noch fliehen.

Es war ein Mobiles Einsatzkommando, das ihn in der Nacht zum 10. August auf der Pariser Straße in Wilmersdorf aus einem Porsche holte. Da der bullige Mann nicht aussteigen wollte, schlugen Polizisten die Scheibe ein und zerrten ihn aus dem Sportwagen. Fahren ohne Führerschein aber ist in der Regel kein Grund, jemanden in Untersuchungshaft zu stecken. Er durfte gehen und nutzte die Gelegenheit für weitere Fahrten, die aktenkundig wurden. Auf der Flucht vor der Polizei raste Abdallah Abou-C. durch die Stadt und überfuhr rote Ampeln. „Es ist reines Glück, dass niemand zu Schaden gekommen ist“, sagte der Ankläger. Seit Herbst verbüßt der geständige Abou-C. die Strafe wegen Zuhälterei. Die Haftzeit wird sich um ein Jahr und damit die höchstmögliche Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein verlängern.

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