zum Hauptinhalt
Ob in Funkwagen oder auf den Dienststellen: Die Polizei muss nicht mehr jedes Rundfunkgerät Gebühren zahlen.

© dpa

Exklusiv

Einsparung durch Rundfunkreform: Berliner Polizei schaut günstig TV

Durch die Gebührenreform spart das Land Berlin Geld bei der Polizei und Feuerwehr: Sie unterliegen einer Sonderregelung und müssen nicht mehr jeden einzelnen Apparat anmelden.

Endlich mal eine positive Nachricht: Das Land Berlin wird in diesem Jahr weniger Geld ausgeben müssen – und zwar bei der Polizei und Feuerwehr. Nicht etwa, weil sie dort, wie überall sonst, strikt spart. Diesmal kommt dem Land die Reform der Rundfunkgebühren zupass: Denn seit Januar ersetzt der neue Vertrag die ehemaligen GEZ-Gebühren durch „Rundfunkbeiträge“. Sie werden nicht mehr wie bisher pro Gerät berechnet, sondern pauschal pro Haushalt oder Unternehmen. Für die Polizei heißt das: Sie muss statt rund 93.000 Euro künftig nur noch etwa 14.000 Euro zahlen, 85 Prozent weniger als früher. Auch die Feuerwehr kann eine Ersparnis von etwa zehn Prozent verbuchen und muss jährlich lediglich noch 18.000 Euro abführen.

Dies geht aus der Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (ebenfalls CDU) hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. „Ich bin selbst überrascht, dass so viel weniger Geld eingeplant werden muss, insbesondere bei der Polizei“, sagte der Innenexperte. Dieses „eingesparte“ Geld solle die Behörde nun möglichst sinnvoll in die Polizeiarbeit investieren, beispielsweise für Präventionsprojekte.

Der Grund für die nun viel geringeren Ausgaben bei den Behörden ist die Gebührenreform, die seit Januar 2013 in Kraft ist. Denn diese regelt nicht nur, dass neuerdings für alle Bürger gilt: „Ein Wohnung – ein Beitrag“, nämlich 17,98 Euro. Egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.

Doch Behörden wie die Polizei und Feuerwehr, aber auch Schulen, Hochschulen, Kitas und Jugendheime gehören nun zu den „Einrichtungen für das Gemeinwohl“. Sie profitieren von einer Sonderregelung: Sie zahlen entweder einmalig einen maximalen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte. Haben sie jedoch nur bis zu acht Beschäftigte pro Betriebsstätte, beträgt der Beitrag lediglich ein Drittel: 5,99 Euro pro Monat. Es spielt keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Damit sind auch die Beiträge für die Fahrzeuge der Einrichtungen oder Behörden abgegolten. Früher, zu GEZ-Zeiten, war dies anders: Jedes Radio in jedem Funkwagen und auf jeder Polizeiwache, jeder TV-Apparat in jedem Ruheraum auf den Abschnitten musste – wie bei jedem anderen Rundfunkteilnehmer - angemeldet und bezahlt werden.

Allerdings sind nicht alle erfreut über die Neuregelung: Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass nun auch Kitas, die sonst befreit waren von der Gebühr, einen Rundfunkbeitrag zahlen müssen – selbst wenn sie nur eine Märchen-CD auf dem Apparat abspielen.

Zur Startseite