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Ermittlungen: Wer ist zuständig?

Dem sächsischen Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD) droht ein Verfahren wegen Amtsanmaßung, weil er einen Brandenburger Motorradfahrer angehalten hatte. Jetzt muss geklärt werden, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist.

Wer ist eigentlich zuständig in dem Fall der möglichen Amtsanmaßung von Sachsens Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD) gegenüber einem Brandenburger Motorradfahrer? Das prüft derzeit die Generalstaatsanwaltschaft. Der vom sächsischen Innenministerium übermittelte Vorgang werde "in Kürze" zur Prüfung an eine Staatsanwaltschaft gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag. Unklar sei aber noch, welche Ermittlungsbehörde prüfen solle, ob ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliege.

Jurk hatte am Montagabend während einer Dienstfahrt auf der A 13 einen Motorradfahrer aus Brandenburg mit einer Haltekelle aus dem Verkehr gewunken. Der Minister gab an, sich durch den Fahrstil des Motorradfahrers provoziert und genötigt gefühlt zu haben. Der Brandenburger habe das Minister-Auto durch abwechselndes Fahren auf der linken und der rechten Spur am Überholen gehindert. Jurk spricht mittlerweile selber von einer "Dummheit", die er durch das Herauswinken begangen habe. Er entschuldigte sich telefonisch bei dem Brandenburger.

Staatsanwaltschaft in Brandenburg oder im Meldebezirk der Beschuldigten?

Oberstaatsanwalt Klein zufolge ist nun die Abgabe des Falls an diejenige Staatsanwaltschaft möglich, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Vorfall ereignete. Das wäre in Brandenburg. Es komme jedoch auch eine Staatsanwaltschaft in Frage, in deren Gebiet die potenziell Beschuldigten gemeldet seien. (kda/ddp)

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