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Das Myfest in Kreuzberg: eine Aufnahme vom letzten Jahr.

© dpa

Erster Mai in Berlin-Kreuzberg: Revolutionäre erwägen Klage wegen MyFest

Die Organisatoren der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" werfen der Versammlungsbehörde vor, das "MyFest" zu bevorzugen. Sie drohen mit juristischen Schritten.

Die Organisatoren der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" erwägen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, um am Tag der Arbeit vom Oranienplatz in Kreuzberg nach Neukölln und wieder zurück ziehen zu können. Auf dem Oranienplatz und auf den angrenzenden Straßen und Plätzen soll zur gleichen Zeit das "MyFest" stattfinden.

"Die Polizei will nicht, dass die 18-Uhr-Demonstration über das MyFest führt", sagte ein Sprecher des Bündnisses dem Tagesspiegel. In dem Bündnis engagieren sich unter anderem die Deutsche Kommunistische Partei und die "Interventionistische Linke." Sie wird vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingeschätzt.

Beim Anmeldegespräch mit der Polizei am Dienstag sei deutlich geworden, dass die Beamten "dem kommerziellen und vom Senat und Bezirk lancierten MyFest den Vorrang gegenüber der Revolutionären 1.-Mai-Demonstation geben werden", hieß es in einer Erklärung.

Damit wollen sich die Organisatoren nicht abfinden. Man werde die "Entpolitisierung" des Feiertags und die Verwandlung Kreuzbergs in einen "Ballermann" nicht hinnehmen - zumal die Anmeldung der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" nach Darstellung der Organisatoren lange vor der Anmeldung des "MyFest" erfolgte.

Polizei: Verhandlungen noch nicht abgeschlossen

Ein Polizeisprecher wies am Mittwoch darauf hin, dass man weiter in Verhandlungen mit den Organisatoren der Demonstration stehe. Eine Entscheidung sei noch nicht getroffen. "Unser Ziel ist es, in Kooperationsgesprächen einen Kompromiss für alle zu finden", sagte ein Sprecher. Da beide Versammlungen im selben Bereich stattfinden sollen, müsse ein Ausgleich gefunden werden.

Erst wenn gar kein Kompromiss erzielt werden könne, würde die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Dazu gehöre auch, dass "eine Teilstrecke oder die gesamte Route" anders zu verlaufen habe als von den Organisatoren erwünscht. Gegen diese Entscheidung könne dann selbstverständlich auch beim Verwaltungsgericht vorgegangen werden, hieß es.

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